Full text: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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(Tabelle XXXIV) 
Bei den Bauern 
wirtschaften 
Berdjanks 
Dnjepr 
ohne Saatfeld 
73 
80 
mit unter 5 Dess. 
65 
30 
« 5—10 « 
40 
23 
« 10—25 « 
21,5 
16 
« 25—50 « 
9 
7 
über 50 « 
12 
7 
in letzter Zeit nahm die Fläche des verpachteten Landes besonders 
zu. So betrug sie nach den Angaben der Semstwos im Jahre 1899 im 
Gouv. Ekaterinoslaw 87,95 taus. Dess. und im Gouv. Cherson 10,60 taus. 
Dess. Mit der Verpachtung des Schollenlandes auf eine längere Frist 
wird der erste Schritt zum Uebergang zur Lohnarbeit getan. Es kommt 
aber selten vor, dass die Bauern, die ihre Scholle verlassen oder 
wegen Mangel an Land oder an Inventar und aller anderen Mittel 
verpachtet haben, wieder zur Selbstbewirtschaftung ihres Landes zurück 
kehrten. Zuerst greifen sie zur Verpachtung, dann aber verkaufen sie 
das Inventar und schliesslich auch das Land. 1 ) 
Dies sind die indirekten Merkmale, die uns die Möglichkeit geben, 
die Masse der sich als Lohnarbeiter verdingenden Bauern festzustellen. 
Wir haben keine Angaben für eine genaue Berechnung der Zahl der ein 
heimischen Bauern, die ihre Arbeitskraft in der Landwirtschaft zu verkaufen 
suchen. Wir können nur die Merkmale derjenigen Bauerngruppen, die dem 
Zustande ihrer Wirtschaft nach gezwungen sind, sich als Lohnarbeiter zu 
verdingen, anführen. Durch die vorangehenden Angaben wurde festgestellt, 
erstens, dass die Bauernschaft in den neurussischen Gouvernements sich im 
Zustande einer starken Differenzierung befindet und zweitens, dass diese 
Differenzierung der bäuerlichen Bevölkerung in den neurussischen Gou 
vernements sich in der Zunahme der Zahl der Gespannlosen, Besitzlosen 
und ähnlicher im Verfall begriffener Bauerngruppen äussert. Wir können 
mit Sicherheit behaupten, dass eben diese Bauerngruppen, der ihr Land 
nicht mehr Bewirtschaftenden, Besitzlosen, Gespannlosen u. dgl., die 
Massen der Landarbeiter liefern müssen. 
Es besteht in den neurussischen Gouvernements noch eine Kategorie 
von Bauern, die nicht zu den Besitzlosen gerechnet werden kann, 
die aber immer am Rande des völligen Verfalles steht. Diese sind die 
Bauern, die die sogenannten Bettel- oder Schenkungsiinteile erhalten 
’) Vgl. Postnikow a. a. D. S. 140 ff.
	        
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