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(Tabelle XXXIV)
Bei den Bauern
wirtschaften
Berdjanks
Dnjepr
ohne Saatfeld
73
80
mit unter 5 Dess.
65
30
« 5—10 «
40
23
« 10—25 «
21,5
16
« 25—50 «
9
7
über 50 «
12
7
in letzter Zeit nahm die Fläche des verpachteten Landes besonders
zu. So betrug sie nach den Angaben der Semstwos im Jahre 1899 im
Gouv. Ekaterinoslaw 87,95 taus. Dess. und im Gouv. Cherson 10,60 taus.
Dess. Mit der Verpachtung des Schollenlandes auf eine längere Frist
wird der erste Schritt zum Uebergang zur Lohnarbeit getan. Es kommt
aber selten vor, dass die Bauern, die ihre Scholle verlassen oder
wegen Mangel an Land oder an Inventar und aller anderen Mittel
verpachtet haben, wieder zur Selbstbewirtschaftung ihres Landes zurück
kehrten. Zuerst greifen sie zur Verpachtung, dann aber verkaufen sie
das Inventar und schliesslich auch das Land. 1 )
Dies sind die indirekten Merkmale, die uns die Möglichkeit geben,
die Masse der sich als Lohnarbeiter verdingenden Bauern festzustellen.
Wir haben keine Angaben für eine genaue Berechnung der Zahl der ein
heimischen Bauern, die ihre Arbeitskraft in der Landwirtschaft zu verkaufen
suchen. Wir können nur die Merkmale derjenigen Bauerngruppen, die dem
Zustande ihrer Wirtschaft nach gezwungen sind, sich als Lohnarbeiter zu
verdingen, anführen. Durch die vorangehenden Angaben wurde festgestellt,
erstens, dass die Bauernschaft in den neurussischen Gouvernements sich im
Zustande einer starken Differenzierung befindet und zweitens, dass diese
Differenzierung der bäuerlichen Bevölkerung in den neurussischen Gou
vernements sich in der Zunahme der Zahl der Gespannlosen, Besitzlosen
und ähnlicher im Verfall begriffener Bauerngruppen äussert. Wir können
mit Sicherheit behaupten, dass eben diese Bauerngruppen, der ihr Land
nicht mehr Bewirtschaftenden, Besitzlosen, Gespannlosen u. dgl., die
Massen der Landarbeiter liefern müssen.
Es besteht in den neurussischen Gouvernements noch eine Kategorie
von Bauern, die nicht zu den Besitzlosen gerechnet werden kann,
die aber immer am Rande des völligen Verfalles steht. Diese sind die
Bauern, die die sogenannten Bettel- oder Schenkungsiinteile erhalten
’) Vgl. Postnikow a. a. D. S. 140 ff.