Gründet Arbeitgeberverbände!
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»Arbeitgeberverband Hamburg - Altona« und dem »Gesamtverband
der deutschen Metallindustriellen« an. Der
Geschäftsgang wird alsdann der folgende sein: Der »Arbeitgeberverband
Hamburg-Altona« sucht nach Massgabe seiner
satzungsgemässen Befugnisse derart einzugreifen, dass er
in der Hamburger Presse Aufklärung über die Sachlage
gibt und vor allem seine andern Mitgliedschaften für
die Aktion der Eisenindustriellen interessiert. Dadurch wird
selbstverständlich verhütet, dass die Ausständigen in Hamburg
und Umgegend selbst Unterkunft finden. Wird der Ausstand
ein allgemeiner, so würde sich, was bis jetzt allerdings noch
niemals vorgekommen ist und nach Lage der Dinge so leicht
auch nicht Vorkommen dürfte, das Interesse der andern Verbandsmitglieder
in Form einer finanziellen Unterstützung zu
betätigen haben, die durch freiwillige Beiträge aufzubringen
ist. Gleichzeitig aber zeigt der Verband der Hamburger
Eisenindustriellen den Vorgang dem »Gesamtverband der
deutschen Metallindustriellen« an und dieser sorgt mit Hilfe
der Arbeitsnachweise seiner über ganz Deutschland verstreuten
sonstigen Mitgliedschaften für die Herbeischaffung auswärtiger
Arbeitskräfte zum Ersatz für die Ausständigen. Hieraus geht
also deutlich hervor, dass es sich nicht um eine Interessenkreuzung,
sondern um eine ausserordentlich wirksame gegenseitige
Ergänzung bei einer solchen Doppelorganisation handelt,
die in einem noch weit ausgedehnteren Masse in die Erscheinung
tritt, wenn es sich um die Doppelorganisation der
Handwerker handelt. Der gleichen Ansicht gibt auch der
Generalsekretär des Bayerischen Industriellenverbandes, Herr
Dr. Kuhlo-München in seiner Broschüre »Auf dem Weg zum
deutschen Arbeitgeberbund« Raum, indem er ausführt, dass
die Zusammenfassung der bereits bestehenden Verbände in
eine Gesamtorganisation gleichzeitig nach lokalen und nach
Berufszweigen zu erfolgen habe; diese Doppelgliederung sei
deshalb erforderlich, weil einzelne Angelegenheiten nur die
Arbeitgeber des einzelnen Ortes bez. Berufes betreffen und
deshalb gesondert erledigt werden müssen.