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W. G. H. Frh. von Reisvvitz.
sind, solange sich Mitglieder finden, welche sie einstellen.
Als Richtschnur für die Vergebung der Arbeit stellte der
Verband im übrigen das Prinzip auf, dass dem fleissigen und
geschickten Arbeiter der Vorzug bei der Vergebung der Arbeit
gebühre. Dieses Prinzip der Auswahl der Tüchtigsten
wird streng innegehalten; eine Ausnahme findet nur statt bei
den notorisch Untüchtigen, welche überall, sobald es den
Betrieben an Beschäftigung mangelt, zuerst entlassen werden.
Für diese wird in der Weise gesorgt, dass unter sie die
passende Arbeit möglichst gleichmässig verteilt wird, damit
ihnen nicht die Existenzmöglichkeit geraubt wird. Wo
dennoch derartige Fälle Vorkommen, darf der Leiter des
Nachweises auf Kosten des Verbandes kleine Unterstützungen
geben, um die Betreffenden vor der Klippe der Armenpflege
zu bewahren. Der Verband kann also mit gutem Gewissen
behaupten, dass er bei dem Geschäft der Arbeitsvermittelung
in einwandsfreier Weise die Interessen
beider Parteien wahrnimmt, und wenn seine Geschäftsführung
auch, wie es selbstverständlich ist, von sozialdemokratischer
Seite aufs schlimmste verleumdet wird, so haben
erhobene Beschwerden doch noch niemals begründet werden
können. Man darf annehmen, dass die übrigen in Arbeitgeberhänden
befindlichen Arbeitsnachweise ebenso einwandsfrei
arbeiten.
Nach dem Vorgänge des Verbandes der Eisenindustrie
sind in Hamburg-Altona eine grössere Anzahl Arbeitsnachweise
von den Arbeitgebern errichtet worden, und desgleichen
befinden sich heute in vielen Städten, z. B. Berlin, Hannover,
Magdeburg, Leipzig, Dresden usw., Arbeitsnachweise in
Händen der Arbeitgeber. Die meisten dieser Nachweise
stehen miteinander in Verbindung, so dass sie den Mangel
an Arbeitern in einem Orte durch Zuweisung aus andern
Orten auszugleichen suchen. Um diesen Ausgleich zu erleichtern,
wird den Arbeitern vielfach Vorschuss für die
Reisekosten gewährt. Bei ausbrechenden Streiks stehen
diese Arbeitsnachweise selbstverständlich insofern auf seiten