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v D Kiel J 1- 5. 4b.
Anlage A.
Satzungen
für den
Arbeitgeber-Verband
Hamburg-Altona.
§ i.
Zweck.
Der Verband bezweckt die Herbeiführung dauernd friedlicher
Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch
Berücksichtigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter
Forderungen und ungesetzlicher Uebergriffe abseiten
der Arbeiter und ihrer Vereinigungen.
Der Verband soll nur denjenigen Zwecken dieser Art
dienen, welche durch die Einzelvereine nicht so gut erreicht
werden können, alle andern Zwecke sind auszuschliessen.
Deshalb soll der Verband nur Beschlüsse über Fragen fassen,
welche die Interessen der Gesamtheit der Arbeitgeber beeinflussen
oder welche dem Verbände zur Entscheidung übertragen
worden sind. Anderseits hat jeder Einzelverein, bevor
er Veränderungen von grösserer Tragweite in den Arbeitsbedingungen
eintreten lässt, die Pflicht, dem Verbände Gelegenheit
zu geben, diese Veränderungen seinerseits zur Erörterung
zu bringen.