AÖ
W. G. H. Frh. von Reiswitz.
§2-Mi
ttel.
Als Mittel zur Erreichung des Zwecks soll dienen: die
Beihilfe zur Durchführung und Vervollständigung der Gesetze,
welche zum Wohle und Schutze der Arbeiter erlassen sind
und die Unterstützung gemeinnütziger Bestrebungen für das
Wohl der Arbeiter, dann die Einführung der sogenannten
Streikklausel in alle Lieferungsverträge, die Vereinbarung,
keine im Streik oder in der Aussperrung befindlichen Arbeiter
anderer anzunehmen, die Schaffung einer Darlehnskasse
für Streikfälle, die Errichtung von Arbeitsnachweisen
und Aehnliches.
§ 3-Mitgliedschaft.
Ordentliche Mitglieder des Verbandes können sämtliche
in Hamburg, Altona, Wandsbek, Harburg und der Umgegend
bestehenden oder sich bildenden Vereinigungen von Industriellen
und Gewerbetreibenden werden, welche sich schriftlich
zur Innehaltung dieser Satzungen verpflichten.
§ 4-Aufnahme
und Austritt.
Die Aufnahme in den Verband erfolgt auf schriftlichen
Antrag. Ueber die Zulassung entscheidet die Verbands-Versammlung
durch einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden.
Der Austritt aus dem Verbände ist nur statthaft am
Ende eines Kalenderjahres nach voraufgegangener sechsmonatlicher
Kündigung.
§ 5-Geschäftsführung.
Die Geschäfte des Verbandes führt die Verbandsversammlung,
welche aus den von den Vereinigungen ernannten
Vertretern besteht.