Anlage B.
Satzungen
des Arbeitgeberverbandes der deutschen
Textilindustrie.
(Begründet zu Berlin, am 18. Januar 1904.)
§ 1.
Zweck des Verbandes.
Der Arbeitgeberverband bezweckt den Zusammenschluss
der Arbeitgeberverbände und Arbeitgeber der Textilindustrie,
um ein gedeihliches Zusammenwirken von Arbeitgebern und
Arbeitern in den Betrieben der Mitglieder zu fördern, entstehende
Streitigkeiten nach Möglichkeit zu schlichten und
unberechtigten Forderungen der Arbeiter, insbesondere unberechtigten
Arbeitseinstellungen wirksam entgegenzutreten.
Der Arbeitgeberverband sucht den Anschluss an die
»Hauptstelle deutscher Arbeitgeberverbände« nach.
§ 2.
Name und Sitz.
Der Verband führt den Namen: »Arbeitgeberverband
der deutschen Textilindustrie« und hat seinen Sitz in Berlin.
§ 3-Geschäftsjahr
und Dauer.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Dauer des
Verbandes ist nicht beschränkt.