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nung soll niemals durchbrochen, auch mit den Privilegien
und Machtbefugnissen nie eine Aenderung vorgenommen
werden.
Der erste Gouverneur ist Prinz Rupert, der Ausschuss
besteht aus: Sir Robinson, Sir Vyner, Colleton, Hayes,
Kirke, Millington und Portman.
Im November jeden Jahres findet eine Generalversammlung
statt, welche den neuen Gouverneur, Vicegouverneur
und das Committee für ein -Jahr wählt. Im Falle
der Gouverneur stirbt, oder sein Amt schlecht verwaltet,
kann die Gesellschaft ihn absetzen und einen neuen
wählen.
Die Ausbeutung aller Fischereien und Minen, die etwa
noch entdeckt werden, wird schon im Voraus garantiert.
Das ganze Land soll angesehen sein wie eine der andern
englischen Pflanzstätten oder Kolonien in Amerika
unter dem Namen von „Rupertsland.”
Die Company und ihre Nachfolger sind die wahren
und absoluten Herrn und Eigentümer des Landes.
So oft der König das Land betritt, sollen ihm „two
elks and two black beavers” zum Präsent gemacht werden.
Alle Einzelgesetze und Einrichtungen bestimmt die Company
selber, jedoch so, dass sie nicht mit den Gesetzen
und Gebräuchen des englischen Staates kollidieren.
Dieselben Privilegien der Company erstrecken sich auf
alle die Länder, die sie: noch von der Bai aus zu Wasser
oder zu Lande entdecken wird, wenn sie noch nicht im
Besitze irgend einer andern christlichen Macht sind.
Andern Personen ist es verboten, die Gebiete der Company
zu betreten oder dort Handel zu treiben, wenn sie
nicht die specielle Erlaubnis der Company haben. Niemals
aber soll ohne Zustimmung der Company irgend