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einer andern Gesellschaft ein Privileg verliehen werden,
das den Bestimmungen der Company zuwiderläuft.
Jedes Mitglied hat eine Stimme, wenn es ioo Pfd.
subscribiert hat, für jedes weitere ioo Pfd. entsprechend
mehr Vota.
Die Gesellschaft hat das Recht, Gouverneure und Offiziere
zu ernennen, welche die Forts und Plätze eventuell
mit Waffengewalt zu verteidigen haben. Sie hat
die Gerichtsbarkeit über ihre Leute.
Sie hat das Recht, Kriegsschiffe auszusenden, Forts
zu errichten, Soldaten zu unterhalten und Krieg anzusagen,
oder Frieden zu schliessen mit jedem nicht christlichen
Volk.
Alle Personen, die ihre privilegierten Länder oder Meere
betreten oder befahren, darf sie gefangen nehmen und
nach England schicken, wo über ihr Vergehen abgeurteilt
wird.
Um Unredlichkeiten unter den eignen Leuten vorzubeugen,
hat jeder einzelne, der im Dienste der Company
steht, sich eidlich zu verpflichten, seine Schuldigkeit zu
tun.
Zum Schluss wird die Genossenschaft dem Wohlwollen
aller derer empfohlen, die einmal rechtlich oder geschäftlich
mit ihr zu verhandeln haben.
Die Rechtskräftigkeit dieses Charter ist später vielfach
angegriffen worden; aber die Company hat sich stets
dieser Angriffe zu erwehren gewusst. Ihr kam dabei jedenfalls
zu statten, dass von Anfang an Personen von
höchster Stellung unter ihren Aktionären waren und während
der langen Zeit ihres Bestehens hat sie nach Möglichkeit
dafür gesorgt, dass sie dieses Hinterhaltes nicht
verlustig ging.
Ein bedeutender Uebelstand in ihren Bestimmungen
war die ungenügende Festlegung der geographischen Ver-