54 -i-Gründen
für diese Kriegserklärung war unter anderm
der angeführt, dass die Franzosen die Forts der
Fludsonsbay- Company geplündert und verbrannt hätten. 31 )
Charakteristisch für die Krämerpolitik der Company in
diesen Zeiten der politischen Wirrnisse ist, dass sie dem
vertriebenen König Jakob und dessen Erben noch den
Anteil seiner Aktie auszahlen liess. „John Stanion” hiess
in den Büchern der Company dieser auswärtige Teilhaber.
Erst 1746, als Karl Eduard, ein Enkel Jakobs,
in der Schlacht bei Culloden geschlagen war, hielt man
es für gut, den Erben des vertriebenen Königs die Dividende
zu entziehen und John Stanion als „deceased”
zu bezeichnen. 32 )
Gleich beim Regierungsantritt Wilhelms III. beklagte
sich die Company, dass die Franzosen ihr mitten im Frieden
sieben Schiffe und sechs Forts weggenommen hätten.
Eine grosse Menge Tauschwaren gar nicht eingerechnet,
beliefe sich der Gesamtschaden auf 38 332 Pf.i5,S.
Zugleich schien eine Bestätigung des Charter durch Parlamentsbeschluss
notwendig zu sein, da jetzt nicht mehr
ein Stuart am Ruder war. Merkwürdig ist es nun, dass
die Bestätigung nur auf sieben Jahre erlangt wurde. Flier
versuchten nachher die Gegner mit ihren Angriffen einzusetzen,
indem sie behaupteten, es sei der Company selber
wohl bewusst gewesen, dass der Charter auf un-81
) But that the Kreuch King should invade our Caribee Islands
and possess himself of our terittories of the Province of New-York
and Hudsons-Bay in hostile mariner seizing our forts burning our subjects’
house-. and enriching his people with the spoil of our goods
and merchandises, detaining some of our subjects under the hardships
of imprisonment, causing (others to be inhumanly killed, and driving
the rest to sea in a small vessel without food our necessaries to
Support them, are actions not even becoming an enemv; and vet he
was so far from declaring himself so, that at tliatvery time he was negotiating
here in England, by his Ministers, a treaty of neutraiity and
good correspondenoe in America-« (Willsou, I. S. 183:)
“) Willson I. S. 329.