Full text : Die Handelskammern

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Handelskammer ­

Philippopel.
Zusammensetzung. ­


Wirksamkeit.

Die  Handelskammern  sind  zurzeit  noch  nicht  gesetzlich  ermächtigt; ­
  Schulen,  Museen,  Informationsbureaus  usw.  zu  gründen,
Kurse  ahhalten  zu  lassen,  Auslandsstipendien  für  Handwerker
zu  gewähren,  Schiedsgerichte  zu  bestellen  usw.  Gleichwohl  haben
sie  auf  diesen  Gebieten  sich  bereits  erheblich  betätigt.  Die
Regierung  hat  sie  bisher  nicht  daran  gehindert;  eine  gesetzliche
Rechtsgrundlage  für  ihre  "Wirksamkeit  ist  aber  noch  nicht  vorhanden. ­

Die  Handels-  und  Industriekammer  zu  Philippopel  (Plovdic)
besteht  aus  32  Mitgliedern,  von  denen  17  der  Stadt  des  Kammersitzes, ­
  15  dem  weiteren  Kammerbezirk  angehören.  Alle  zwei  Jahre
wird  die  Hälfte  von  ihnen  auf  vier  Jahre  in  geheimer  Wahl
gewählt.  "Wahlberechtigt  ist  jeder  Handels-  oder  Gewerbetreibende, ­
  welcher  die  bürgerlichen  und  politischen  Rechte  besitzt
und  mehr  als  25  Fr.  Patentsteuer  bezahlt.  Die  Wählbarkeit  ist
nur  an  den  Besitz  der  bürgerlichen  und  politischen  Rechte  und
ein  Alter  von  25  Jahren  geknüpft.  Die  Wahllisten  werden  von
den  Gemeindebehörden  aufgestellt.
Die  Handels-  und  Industriekammer  Philippopel  zerfällt  in
drei  Sektionen,  je  eine  für  Handel,  für  Industrie  und  für  Agrikultur. ­
  Die  Sektionen  beraten  über  die  in  ihr  Ressort  schlagenden ­
  Angelegenheiten  und  erstatten  der  Kammerversammlung
Bericht.  Aus  Mitgliedern  der  drei  Sektionen  ist  eine  Spezialkommission ­
  zur  Kontrolle  der  Finanzgebarung  der  Kammer  gebildet. ­
  Die  Handelskammer  kann  korrespondierende  Mitglieder
mit  beratender  Stimme  ernennen.
Die  Kammer  arbeitet  teils  in  allgemeinen  Versammlungen
aller  Mitglieder,  teils  in  Versammlungen  der  in  Philippopel  ansässigen ­
  Mitglieder,  den  sogenannten  gewöhnlichen  Versammlungen, ­
  teils  endlich  durch  ihr  Bureau.  Allgemeine  Handelskammerversammlungen ­
  finden  einmal  jährlich  statt  und  dauern
9  oder  10  Tage.  Das  Bureau  besteht  aus  dem  Präsidenten  und  dem
Vizepräsidenten,  welche  von  der  Kammer  auf  zwei  Jahre  gewählt
werden,  und  einem  besoldeten,  von  der  Kammer  angestellten,  vom
Minister  bestätigten  Sekretär,  welcher  auch  der  Chef  der  Kanzlei
ist.  Das  Bureau  bereitet  die  allgemeinen  und  die  gewöhnlichen  Versammlungen ­
  der  Handels-  und  Industriekammer  vor,  führt  ihre  Beschlüsse ­
  aus  und  ist  zu  selbständigem  Vorgehen  im  Sinne  der  von
der  Kammer  vertretenen  Ansichten  berechtigt.
Die  Handels-  und  Industriekammer  hat  seit  der  Zeit  ihres
Bestehens  als  Interessenvertretung  und  konsultatives  Organ  der
Behörden  viel  gearbeitet  und  auch  eigene  Unternehmungen  begonnen. ­
  Sie  ließ  in  Philippopel  und  anderen  Städten  viermonatliche ­
  Handelskurse  abhalten,  veranstaltete  ferner  temporäre  gewerbliche ­
  Kurse  (Fellfärberei,  Töpferei  usw.)  und  landwirtschaftliche ­
  Vorträge  (Seidenbau,  Tabaksortierung,  Mohnbau  usw.).  Seit
1902  besitzt  sie  ein  Informationsbureau,  das  über  alle  Artikel
            
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