Full text : Volkswirtschaftspolitik

Lösung  des  Arbeitsverhältnisscs.  153
eine  sofortige  Lösung  des  Arbeitsverhältnisses  zulässig  sein
soll,  nicht  bei  den  gesetzlichen  Regeln  sein  Bewenden  haben
soll.  Das  Gesetz  selbst  stellt  in  §  123  und  124  diejenigen
Gründe  zusammen,  die  den  Arbeiter  und  den  Arbeitgeber
,  zur  sofortigen  Lösung  des  Arbeitsverhältnisses  berechtigen.
Außerdem  sind  dazu  nach  §  124a  beide  Teile  aus  „wichtigen"
Gründen  befugt,  wenn  das  Arbeitsverhältnis  mindestens  auf
4  Wochen  geschlossen  oder  wenn  eine  niehr  als  14tägige
Kündigungsfrist  vereinbart  ist.
Wird  das  Arbeitsverhältnis  ohne  derartige  Gründe  ohne
Jnnehaltung  der  vereinbarten  Kündigungsfrist  aufgelöst,  so
liegt  eine  rechtswidrige  Lösung,  ein  Vertragsbruch  vör.
Er  spielt  namentlich  bei  Ausständen  eine  oft  bedenkliche  Rolle.
Einige  Länder,  wie  Großbritannien  und  nach  dem  Gesetze  vorn
11.  April  1903  auch  die  Niederlande  bedrohen  gemeinschädliche
Vertragsbrüche  mit  Strafe.  Gegenüber  beit  schwersten  Fällen
des  Massenvertragsbruchs  versagen  aber  erfahrungsgemäß'
derartige  Strafbestimmungen.  Arrdere  Länder  —  auch
Deutschland  —  knüpfen  im  allgemeinerr  nur  bürgerlich-rechtliche ­
  Folgen  an  den  Vertragsbruch.  Eine  Ausnahme  besteht
in.Deutschland  für  den  Vertragsbruch  landwirtschaftlicher
Arbeiter,  der  in  verschiedenen  deutschen  Staaten  als  strafbar
gilt.  Für  die  geloerblichen  Arbeiter  und  Arbeitgeber  sieht  die
deutsche  Gewerbeordnung  in  §  124b  nur  das  Recht  vor,  vom
Vertragsbrüchigen  Teile  als  Entschädigung  für  den  Tag  des
Vertragsbruchs  und  für  jedeir  folgenden  Tag  der  vertragsmäßigen ­
  oder  gesetzlichen  Arbeitszeit,  höchstens  aber  für  eine
Woche,  den  Betrag  des  ortsüblichen  Tagelohns  gewöhnlicher
Tagearbeiter  zu  fordern  ohne  Nachweis  des  Schadens.  Mit
dieser  Forderung  geht  der  Anspruch  auf  Erfüllmlg  des  Vertrags ­
  und  auf  Schadenersatz  verloren,  linier  Verzicht  auf
diese  Entschädigung  kann  der  geschädigte  Teil  Schadenersatz
fordern,  muß  aber  dann  die  Höhe  des  Schadens  nachweisen.
            
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