Full text: Die Handelskammern

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Mitglieder. 
General 
versammlungen 
Exekutiv 
komitee. 
waltung und Gesetzgebung. Sie pflegt weiter in umfassender 
Weise die Statistik und übt schiedsrichterlich© Funktionen aus. 
Endlich unterhält sie eine Bibliothek und ein Museum, welches 
alle Artikel enthalten soll, die für die Minenindustrie von 
Interesse sein können. 
Die Minenkammer unterscheidet ordentliche, außerordent 
liche und Ehrenmitglieder. Als ordentliches Mitglied kann jede 
Firma oder Gesellschaft, welche an der Minenindustrie Transvaals 
interessiert ist, auf ihren schriftlich ausgedrückten Wunsch durch 
Beschluß des Exekutivkomitees auf genommen werden. Jedes 
ordentliche Mitglied bestimmt durch Erklärung an den Kammer 
sekretär eine Person, die es in der Kammer vertritt. Die Zahl 
der ordentlichen Mitglieder betrug 1902 gegen 150. Sie bezahlen 
je 105 Lstrl. jährlichen Beitrag. Die Mitgliedschaft einer Firma 
erlischt durch Zahlungseinstellung oder Liquidation. Auch in 
bestimmten anderen Fällen können Mitglieder durch Beschluß der 
Generalversammlung ausgeschlossen werden. Als außerordentliches 
Mitglied (Associate member) kann vom Exekutivkomitee aufge 
nommen werden, wer in Transvaal ansässig ist und ein unmittel 
bares Interesse an der Minenindustrie hat. Das Exekutivkomitee 
ist auch berechtigt, auf die Dauer eines Jahres Personen, die 
sich um die Kammer verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern 
zu ernennen. Die Jahresbeiträge betragen für die außerordent 
lichen Mitglieder, deren es 1902 nur vier gab, 3 Lstrl. 3 sh. 
Stimmrecht besitzen nur die ordentlichen Mitglieder; die außer 
ordentlichen und Ehrenmitglieder haben nur beratende Stimme. 
Generalversammlungen sollen mindestens einmal im Monat 
stattfinden. Sie leitet der Präsident des Exekutivkomitees; 
sie sind bei Anwesenheit von zehn Mitgliedern beschlußfähig. 
In der Januarversammlung erstattet das Exekutivkomitee des 
Vorjahrs Bericht über die Kammertätigkeit und über das Kammer 
vermögen; ferner wird die Neuwahl des Exekutivkomitees vor 
genommen. 
Das Exekutivkomitee besteht aus einem Präsidenten, 
zwei Vizepräsidenten und 12 anderen Mitgliedern. Sie 
werden auf Grund schriftlich eingereichter Vorschläge durch 
Balle tage gewählt. Sie sind wiederwählbar, dürfen aber 
nur zweimal hintereinander ihre Aemter bekleiden. Das 
Komitee soll monatlich wenigstens eine Sitzung abhalten; 
bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern ist es beschluß 
fähig. Das Komitee ernennt aus seiner Mitte Subkomitees und 
kann an anderen Orten zur Wahrung der von der Kammer zu 
Johannisburg vertretenen Interessen Einzelpersonen oder Komitees 
als Vertreter der Kammer bestellen. Das Exekutivkomitee vertritt 
die Kammer gegenüber den Behörden, führt die sämtlichen Ge 
schäfte der Kammer, verwaltet insbesondere Bibliothek und 
Museum und stellt die Beamten der Kammer an.
	        
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