Full text : Die Handelskammern

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Heller  Genehmigung,  für  deren  Erteilung  der  Grundsatz  maßgebend ­
  ist,  daß  die  Befugnis  der  Handelskammern  zur  Veranstaltung ­
  der  Anlagen  stets  ein  Dienst  für  das  Gemeinwohl  bleiben
soll  und  nie  die  Schädigung  des  Publikums  durch  zu  hohe
Gebührensätze  zur  Folge  haben  darf.
Die  Befugnis,  zur  Förderung  von  Handel  und  Industrie  Sel u S nf e n r disre
Anstalten  zu  gründen  und  zu  unterhalten,  ist  von  den  150  in  nehmungea.
Frankreich  bestehenden  Kammern  in  sehr  verschiedenem  Umfange ­
  benutzt  worden.  Die  Hälfte  aller  Kammern  beschränkt
ihre  Tätigkeit  auf  die  Ausübung  ihrer  begutachtenden  und  ihrer
vom  Staat  ihnen  übertragenen  Verwaltungsaufgaben.  In  allen
größeren  am  Meere  gelegenen  Städten  (wir  zählen  gegen  dreißig)
aber  haben  die  Handelskammern  zur  Erleichterung  des  Hafenverkchrs
  Vorrichtungen  getroffen,  Dampfkräne,  Schuppen,  Docks
usw.  gebaut.  Hafen-  und  Binnenhandelsplätze  haben  öffentliche
Lagerhäuser  (wir  zählen  acht)  oder  Zollagerstätten  (zehn)  errichtet. ­
  Zehn  Handelskammern  verwalten  Börsen;  von  den  in
Frankreich  zur  Prüfung  von  Seide  und  Textilprodukten  bestehenden ­
  zwanzig  Untersuchungsstellen  (bureaux  publics  de
conditionnement)  werden  acht  von  Handelskammern  verwaltet.
Die  Kammern  von  Paris  und  St.  Etienne  haben  Waffenprüfungsstationen, ­
  deren  Tätigkeit,  da  die  Waffenprüfung  in  Frankreich
selbst  nicht  mehr  obligatorisch  ist,  besonders  wichtig  ist  für  die
Exporteure,  die  Waffen  in  Länder  ausführen,  wo  die  Prüfung
verlangt  wird.  Etwa  ein  Dutzend  Kammern  verwaltet  kommerzielle ­
  und  gewerbliche  Schulen  (meist  ecoles  superieures  de
commerce),  allen  voran  die  Pariser.  Einige  veranstalten  ferner
Vortragskurse  und  stellen  ihre  Bibliotheken  zur  öffentlichen
Benutzung.  Einige  Kammern  haben  von  ihrer  Befugnis  Gebrauch
gemacht,  Telephonnetze  auf  eigene  Kosten  anzulegen  und  dem
Staat  zum  Betrieb  zu  übergeben.  Fünf  Kammern  haben  Gewerbemuseen ­
  oder  Museen  für  bestimmte  Industriebranchen  zu  verwalten.
Die  Handelskammer  von  Paris  verwaltet  eine  Börse,  eine  P jps,  Lyon,
Bibliothek,  öffentliche  Bureaus  zur  Prüfung  von  Seide,  Wolle,  Havre.  ’
zur  Analyse  von  Papier  und  eine  Waffenprüfungsstelle.  Sie
besitzt  Lade-  und  Entladevorrichtungen  zur  Erleichterung  des
Umschlags  für  Eisenbahn-  und  Schiffsverkehr,  sowie  eine  Zollniederlage. ­
  Sie  verwaltet  eine  Handelshochschule  (Ecole  des
Hautes-Etudes  commerciales),  eine  höhere  Handels-  und  Gewerbeschule ­
  (ecole  superieure  pratique  de  commerce  et  l’industrie),
beide  mit  einem  zweijährigen  Lehrgang,  und  eine  Handelsschule
(ecole  commerciale)  mit  vierjährigem  Lehrgang.  Außerdem  veranstaltet ­
  die  Kammer  regelmäßige  Abendkurse,  auch  solche  für
Frauen  und  Mädchen.  Die  Handelskammer  von  Lyon  besitzt
eine  Seidenprüfungsanstalt;  ein  Laboratorium  zum  Studium  der
Seidentechnik  und  ein  historisches  Museum  für  Textilprodukte,
die  von  Havre  Anlagen  am  Hafen,  ein  Schifferhaus,  eine  höhere
            
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