Full text: Die Handelskammern

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glieder, welche auf Vorschlag des Handelsministers durch Dekret 
aus der Zahl der französischen Staatsräte, den Mitgliedern der 
Akademie der Wissenschaften, des Corps des Fonts et Chaussees 
et des Mines und aus Handel und Industrie ernannt werden. Ein 
Sekretär wird, vom Minister bestellt. Während der Conseil ein 
mehr handelspolitischer und volkswirtschaftlicher Beratungs 
körper ist, ist das Comite consultatif eine aus ihren technischen 
Erfahrungen schöpfende Arbeitshehörde. 
Großbritannien und Irland. 
Die 
englischen 
Handels 
kammern im 
allgiem einen. 
Mitgliedschaft. 
Kammer 
ausschuß. 
Die Handelskammern von Großbritannien und Irland unter 
scheiden sich von den meisten Handelskammern des Kontinents 
durch das Fehlen aller durch Gesetz vorgeschriebener Aufgaben 
und Befugnisse. Sie sind völlig freie Vereinigungen von Kauf 
leuten und Industriellen, _ welche in keinerlei amtlichen Be 
ziehungen zu den Staatsbehörden stehen, keinerlei Unterstützungen 
vom Staate erhalten, sondern ihre Kosten durch Beiträge ihrer 
Mitglieder und Gebühren der von ihnen geschaffenen Anstalten 
usw. decken. Eine Handelskammer hat das Hecht, aber nicht 
die Pflicht, sich als Korporation mit juristischer Persönlichkeit 
ointragen zu lassen. Die Eigenschaft als „Corporation limited“ 
erhält sie nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für alle 
Gesellschaften gelten. 
Der Eintritt eines Handels- und Gewerbetreibenden in die 
Handelskammer ist vollkommen freiwillig. Er erfolgt auf Grund 
eines Eintrittsgesuches durch Aufnahmebeschluß des Handels 
kammerausschusses. Er verpflichtet zur Zahlung eines Eintritts 
geldes und zur Leistung der Jahresbeiträge. Mehrmals im Jahre 
tritt die Handelskammer zu Generalversammlungen, zur Vor 
nahme von Wahlen, zu Beratungen und Beschlußfassungen zu 
sammen. Neben den Versammlungen der ganzen Kammer finden 
in manchen Kammern Zusammenkünfte der Kammermitglieder 
gewisser Branchen (Trade Sections) zur Beratung ihrer Spezial- 
interessen statt. Diese Trade Sections wählen einen Vorsitzenden, 
welcher sie im Ausschuß der Handelskammer, deren Mitglied er 
ohne weiteres ist, vertritt. 
Bei jeder Kammer besteht ein als Kammerrat oder Kammer 
amt (Council oder Board) bezeichneter Ausschuß. In diesen wählt 
die Generalversammlung alljährlich, in der Hegel auf drei Jahre, 
eine Anzahl von Mitgliedern. Neben diesen gewählten Mitgliedern 
gehören den Ausschüssen ex officio der Lord-Mayor und die 
members of Parliament des Kammersitzes und andere von der 
Kammer hierzu bestimmte Personen, auch Vertreter von Vereinen 
an. Der Ausschuß hat die Aufgabe, unter der Aufsicht und
	        
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