Full text : Die Handelskammern

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Trade  Sections.

Council.

Committees.

Aufgaben  und
Leistungen.

in  ein  vom  Council  geführtes  Register  ihre  Zusammensetzung
und  alle  etwaigen  Veränderungen  in  dasselbe  ein  tragen.  Der
Mitgliedsbeitrag  beträgt  für  Einzelpersonen  2  £  2  s,  für  Firmen
3  £  2  s.  Dies  ergibt,  zuzüglich  Einnahmen  aus  anderen  Quellen,
einen  Gesamtbetrag  von  ca  15  000  £.  Austrittserklärungen  müssen
einen  Monat  vor  Schluß  eines  Beitrags]  ahres  schriftlich  erfolgen.
Die  Kammer  ist  befugt,  Mitglieder  durch  Majoritätsbeschluß  auszuschließen. ­
  Die  ordentliche  Jahresversammlung  der  Handelskammer ­
  hört  einen  Bericht  des  Councils  über  seine  Tätigkeit,  prüft
die  Jahresrechnung  und  wählt  den  Präsidenten  für  das  nächste  Jahr,
die  ausscheidenden  Councilmitglieder  und  Rechnungsprüfer.  Auf
Antrag  von  sechs  Councilmitgliedern  oder  50  Kammermitgliedern
ist  eine  besondere  Versammlung  zu  berufen.  Nur  in  Kammerversammlungen ­
  können  Veränderungen  in  der  Zusammensetzung
des  Councils  oder  Auflösungen  und  Wiedereinsetzungen  von
Sektionen  vorgenommen  werden.  Die  Umstoßung  von  Kammerbeschlüssen ­
  kann  nur  in  Kammerversammlungen  beschlossen
werden,  welche  eigens  hierzu  einberufen  sind.  Die  Handelskammern
sehen  von  jeder  politischen  Parteinahme  ab.  Jedes  Kammermitglied
hat  das  Recht,  bei  den  Sitzungen  des  Councils  ohne  Stimmrecht
anwesend  zu  sein.
Die  Zahl  der  bei  der  Londoner  Handelskammer  bestehenden
Kammerabteilungen  (Trade  Sections)  beträgt  37.  Sie  vereinen
Kammermitglieder  zur  Beratung  und  Beschlußfassung  über  die
Interessen  des  Geschäfts  in  gewissen  Branchen  oder  des  Geschäfts
mit  bestimmten  Ländern.  Kein  Sektionsbeschluß  bindet  die
Kammer,  wenn  er  nicht  durch  das  Council  bestätigt  ist.  Die
Sektionen  hielten  insgesamt  im  Jahre  1904  117  Sitzungen  ab.
Dem  Council  der  Londoner  Handelskammer,  welches  alle
Befugnisse  der  Handelskammer  ausübt,  soweit  sie  nicht  der
Generalversammlung  Vorbehalten  sind,  gehören  ex  officio  der
Lord-Mayor  von  London,  die  Mitglieder  des  Parliament  of  City
und  der  Gouverneur  der  Bank  von  England  u.  a.  an.  Die  Handelskammer ­
  wählt  36  Councilmitglieder  auf  drei  Jahre,  von  denen
jährlich  der  dritte  Teil  ausscheidet.  Mitglieder  des  Councils
waren  im  Jahre  1904  ferner  die  Vertreter  von  30  Londoner  kaufmännischen ­
  Vereinen  (associations)  und  die  Deputierten  der
37  Kammersektionen.  Das  Council  trat  1904  achtzehnmal  zusammen. ­
  Dem  Council  steht  als  beratendes  Organ  für  wichtige
Fragen  das  Council  of  reference  zur  Seite,  das  aus  33  ehemaligen
Councilmitgliedern  besteht  und  von  der  Handelskammer  gewählt
wird.
Zur  Erledigung  bestimmter  Verwaltungszweige  und  Beratungsstoffe ­
  hat  das  Council  13  Komitees  gebildet.  Diese  hielten
1904  94  Sitzungen  ab,  von  denen  auf  das  Schiedsgerichtskomitee
und  das  Handelsschulkomitee  allein  20  und  22  Sitzungen  entfielen.
Die  Handelskammer  London  übt  durch  das  Council  und  dessen
            
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