Full text : Die Handelskammern

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sammen.  In  dieser  finden  die  Wahlen  zur  Handelskammer  statt.
Gleichzeitig  gibt  die  Handelskammer  einen  Bericht  über  die
Tätigkeit  im  abgelaufenen  Jahre.
Wählbar  zur  Handelskammer  sind  alle  Mitglieder  des  Ehrbaren ­
  Kaufmanns,  welche  30  Jahre  alt,  seit  drei  Jahren  in
Hamburg-  ansässig  und  nicht  Senatsmitglieder  sind.  Die  Handelskammer ­
  besteht  aus  24  Mitgliedern,  von  denen  alljährlich  vier
auf  sechs  Jahre  gewählt  werden.  Die  Neuwahlen  erfolgen  auf
Grund  eines  sog.  Waklaufsatzes;  d.  h.  die  Handelskammer  schlägt
drei  Kanditaten  vor,  von  denen  einer  seitens  der  Wahlversammlung
gewählt  werden  muß.  Die  Wahl  erfolgt  nach  allgemeinem
gleichen  Wahlrecht  und  durch  einfache  Stimmenmehrheit.  Das
Mandat  muß  angenommen  werden;  es  geht  ebenso  wie  die
Mitgliedschaft  im  Ehrbaren  Kaufmann  durch  Verurteilung
wegen  eines  Vergehens  oder  Verbrechens,  durch  Entmündigung ­
  oder  Zahlungseinstellung  verloren.  Die  Sitzungen  sind
nicht  öffentlich.  Alljährlich  wählt  die  Handelskammer  einen
Präses  und  einen  Stellvertreter  desselben.  Der  Präses  darf  nicht
länger  als  vier  Jahre  hintereinander  sein  Amt  bekleiden.  Alljährlich ­
  bildet  die  Handelskammer  zur  Beratung  der  wichtigsten
Gegenstände  und  zur  Besorgung  der  laufenden  Geschäfte  13
ständige  Ausschüsse.  Seit  1900  hat  sie  ferner  eine  Industriekommission ­
  eingesetzt,  zu  der  sie  sechs  ihrer  Mitglieder  entsendet
und  18  außerhalb  der  Handelskammer  stehende  Vertreter  bestimmter ­
  Branchen,  welche  von  den  betreffenden  Eachvereinen
benannt  werden,  von  der  Kommission  selbst  berufen  läßt.  Dieser
werden  alle  industriellen  Prägen,  soweit  sie  die  Handelskammer ­
  beschäftigen,  zur  Aeußerung  vorgelegt.  Für  besondere
Fragen  setzt  sie  Spezialkommissionen  ein.  Die  Geschäftsordnung
wird  von  der  Handelskammer  selbst  bestimmt.  Auch  ernennt  sie
ihre  Angestellten  und  Hilfsarbeiter  selbständig.
Die  Aufgabe  der  Handelskammer  ist  die  Vertretung  der
Interessen  des  Handels,  speziell  des  Großhandels,  und  der  Schifffahrt. ­
  Die  Handelskammer  richtet  alle  Anträge  an  die  Deputation ­
  für  Handel  und  Schiffahrt  und  ist  verpflichtet,  dieser
auf  Wunsch  Gutachten  zu  liefern.  Kur  in  dringenden  Fällen
verkehrt  die  Kammer  ausnahmsweise  unmittelbar  mit  dem  Senat.
Neben  ihrer  allgemeinen  Aufgabe  der  Wahrung  von  Handelsund ­
  Schiffahrtsinteressen  besitzt  die  Handelskammer  wichtige
politische  Hechte.  Ihre  gegenwärtigen  und  früheren  Mitglieder
gehören  einem  Wahlkörper  an,  welcher  40  Vertreter  in  die  Bürgerschaft ­
  zu  wählen  hat.  Die  Handelskammer  selbst  hat  Anteil  an
der  unmittelbaren  Staatsverwaltung,  indem  sie  in  die  aus  Senatsuiitgliedern
  und  Bürgern  gebildeten  Deputationen  Vertreter  entsendet. ­
  Sie  ist  zurzeit  vertreten  in  den  Deputationen  für  Handel
und  Schiffahrt,  für  indirekte  Steuern  und  Abgaben,  für  das

Handelskammer. ­

Organisation,

Aufgaben  und
Rechte.
            
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