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Kostendeckung:.
Gewerbekammer.
Zusammensetzung-.
Geschäftsführung.
Auswandererwesen, und für die Verwaltung des Gewerbeschulwesens
und in der Beratungsbehörde für das Zollwesen.
Die Handelskammer besitzt ferner ein Schiedsgericht für
streitige Handelssachen und speziell für Streitigkeiten zwischen
Schiffern und Warenempfängern ein ober- und ein unterelbisches
Schiedsgericht. Sie übt über die Hamburger Börse die polizeiliche
und finanzielle Verwaltung aus. Sie hat eine Hinterlegungsstelle
für die Vollmachten Hamburger Bevollmächtigter deutscher
und ausländischer Versicherungsanstalten eingerichtet. Sie ernennt
und beaufsichtigt die. im § 36 der Gewerbeordnung bezeichneten
Personen 1 ) und hat für sie Vorschriften und Gebührentaxen
erlassen. Ferner ernennt sie nautische Sachverständige.
Sie ist in den preußischen Bezirkseisenbahnräten zu Altona und
Hannover vertreten. Für eine Anzahl von Branchen hat sie die
Usancen aufgestellt. Sie besitzt eine sehr bedeutende Bibliothek,
die weltberühmte Kommerz-Bibliothek.
Die Kosten der Handelskammer werden durch einen Staatszuschuß,
durch Einnahmen aus der Börsenverwaltung und durch
Gebühren für ihre sonstige Verwaltungstätigkeit gedeckt. Die
Jahresrechnung geht mit einer Vermögensbilanz zu Beginn jeden
Jahres an den Senat.
Neben der Handelskammer wurde durch Gesetz vom 18. Dez.
1872 eine Gewerbekammer für die Interessen des Gewerbestanden
geschaffen, welche durch Gesetz vom 2. April 1900 die
Rechte und Pflichten einer durch Reichsgesetz vorgeschriebenen
Handwerkskammer für das hamburgische Staatsgebiet übernahm
und sich etwa gleichzeitig eine neue Geschäftsordnung gab.
Durch Gesetz sind die hamburgisohen Gewerbetreibenden in
15 Gruppen eingeteilt, von denen eine jede einen Vertreter zur
Gewerbekammer wählt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle
Gewerbetreibenden, welche die Wahlberechtigung resp. Wählbarkeit
zur Bürgerschaft besitzen. Die Mandate müssen angenommen
werden und gelten für fünf Jahre; alljährlich scheiden drei Mitglieder
aus. Es wird auf Grund von Wählerlisten, welche die
Kammer führt, durch Stimmzettel mit relativer Stimmenmehrheit
nach allgemeinem gleichen Wahlrecht gewählt.
Die Kammer wählt aus ihrer Mitte jährlich einen Vorsitzenden
und dessen Stellvertreter. Das Amt eines Vorsitzenden
darf nur vier Jahre hintereinander von einer Person bekleidet
werden. Die Kammer ernennt einen Sekretär für die Führung
der laufenden Geschäfte. Der Senat bestätigt ihn und erteilt
ihm seine Dienstinstruktion. Die Sitzungen der Kammer sind
nicht öffentlich; bei Anwesenheit von 8 Mitgliedern sind sie
beschlußfähig. Bei der Abstimmung über Fragen, die nur das
Handwerk berühren, dürfen sich nur die dem Handwerk ungehörigen
Kammermitglieder beteiligen.
.*) Vergl, S. 16.