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Kostendeckung 1 .
G e werbe -
Vertre tun g.
Gewerbekonvent.
Gewerbekammer.
gung der Zollabfertigung von aus dem Auslande eingehenden
Gütern und ein Nach weisungsbureau für Auswanderer begründet.
Sie ernennt Börsenmakler, Revisoren von Aktiengesellschaften.
Sie ist endlich im Vorstand des Museums für Natur-, Völkerund
Handelskunde, im Preußischen Bezirkseisenbahnrate zu
Hannover, im Oldenburgischen Eisenbahnrate und in der Weserschiffahrtskommission
vertreten.
Die Kosten der Handelskammer werden aus den Zinsen des
vom Collegium Seniorum übernommenen Vermögens und durch
Staatszuschuß gedeckt. Von der Befugnis, seine Mitglieder zu
Beiträgen heranzuziehen, hat der Kaufmannskonvent noch keinen
Gebrauch gemacht.
Zur Vertretung des bremischen Gewerbes besteht seit 1849
der Gewerbekonvent und die Gewerbekammer. Das für
sie zuletzt maßgebende Gesetz von 1894 ist durch das Gesetz vom
27. April 1906 abgelöst worden, das der Industrie eine stärkere
numerische Vertretung und Einflußnahme sicherte und das Verhältnis
zwischen Handels- und Gewerbekammer ordnete.
Der Gewerbekonvent besteht aus 270 Mitgliedern, und zwar
180 Vertretern des Handwerks und 90 Vertretern der Fabrikbetriebe.
Wahlberechtigt und wählbar ist, wer ein Gewerbe seit
einem Jahre ausübt und die zur Wahl in die Bürgerschaft erforderlichen
Eigenschaften besitzt. Die Zahl der Gewerbekonventsmandate
ist auf die Städte Bremen, Bremerhaven und Vegesack
und das Landgebiet Bremen entsprechend verteilt. Die Gewerbekammer
bestimmt für Stadt- und Landgebiet Bremen vor jeder
Wahl für beide Abteilungen Gewerbegruppen, von denen jede
ein oder mehrere Gewerbe umfaßt und eine Anzahl von Konventsmitgliedern
wählt. In der Abteilung der Eabrikbetriebe
haben die Unternehmer, welche seit mindestens einem Jahre hundert
oder mehr Arbeiter beschäftigen einen gesetzlichen Anspruch
auf die Mitgliedschaft des Gewerbekonvents; die übrigen Mitglieder
werden für sechs Jahre auf Grund von Wahllisten nach
allgemeinem gleichen Wahlrecht gewählt. Alle zwei Jahre tritt
ein Drittel aus.
Der Konvent ist dazu berufen, über Angelegenheiten, welche
die Interessen des bremischen Gewerbewesens berühren, zu beraten.
Er tritt im Mai und November zu ordentlichen Versammlungen
zusammen; außerordentliche finden auf Wunsch der
Gewerbekammer oder auf Antrag von 30 Mitgliedern statt. Der
Vorsitzende der Gewerbekammer präsidiert den Versammlungen
des Gewerbekonvents. Jedes Mitglied hat das Recht Anträge zu
stellen. Der Gewerbekonvent wählt die Gewerbekammer.
Die Gewerbekammer - besteht aus 27 Mitgliedern des Gewerbekonvents,
von denen die Vertreter des Handwerks 18, die
der Eabrikbetriebe 9 wählen. Die Wahl kann in der Regel nicht
abgelehnt werden. Die Gewerbekammer stellt ihre Geschäfts-