Full text : Die Handelskammern

60

Krüssel.

sicli  in  Belgien  eine  größere  Reihe  von  freien  Vereinigungen  der
Handel-  und  Gewerbetreibenden.  Diese  haben  teilweise  schon  zurzeit ­
  der  Handelskammern  bestanden,  zum  Teil  sind  sie  nach  deren
Aufhebung  begründet.  Sie  führen  verschiedene  Bezeichnungen;
meistens  heißen  sie  oder  ihre  leitenden  Ausschüsse  auch  Handelskammern. ­
  Ihre  Verfassungen  und  Zwecke  sind  sehr  verschieden.
Sämtlich  besitzen  sie  keine  vom  Staate  übertragenen  Aufgaben
oder  Befugnisse.  Auch  genießen  sie  vom  Staate  keine  Unterstützung, ­
  sondern  sind  auf  die  Leistungen  ihrer  Mitglieder  angewiesen ­
  ;  jedoch  werden  einige  Kammern  von  Kommunen  subventioniert. ­
  Aus  der  Zahl  dieser  Vereinigungen  .erwähnen  wir
hier  ausführlicher  die  von  Brüssel,  Antwerpen,  Verviers  und  Gent.
Die  Chambre  de  Commerce  de  Bruxelles  (Union  syndicale)
wurde  im  Jahre  1875  zur  Vertretung  der  Interessen  von  Handel
und  Gewerbe  begründet.  Sie  stellt  eine  Zusammenfassung  von
70  Verbänden  (Chambres  Syndicales)  der  verschiedenen  Handelsund ­
  Industriezweige  Brüssels  dar,  deren  Spezialinteressen  sie
durch  Unterstützung  bei  den  Behörden  fördert.  Nur  Mitglieder ­
  solcher  Verbände  können  wirkliche  Mitglieder  der
Union  syndicale  werden.  Außerdem  kennt  die  Union  affiliierte
Mitglieder;  dies  sind  die  Teilnehmer  solcher  Verbände  —  ihre
Zahl  beträgt  jetzt  fünf  —,  die  nicht  in  die  Union  aufgenommen,
aber  mit  ihr  affiliiert  sind.  Alle  wirklichen  Mitglieder  bezahlen
einen  festen  Jahresbeitrag.  Alljährlich  findet  einmal  eine
Generalversammlung  derselben  statt.  In  dieser  berichtet  das
Zentralkomitee  über  die  Arbeiten  der  Union  und  über  ihren
Vermögensstand.  Gleichzeitig  werden  Wahlen  zum  Zentralkomitee ­
  vorgenommen.  Die  Zahl  der  wirklichen  Mitglieder  beträgt
zurzeit  über  4000.
Bei  der  Union  syndicale  bestehen  fünf  sogenannte  Sektionen,
welchen  alle  wirklichen  und  Ehrenmitglieder  der  Union  beitreten
dürfen.  Diese  vertreten  kein  einzelnes  gewerbliches  Interesse,
sondern  haben  die  Aufgaben,  die  Interessen  der  Künste  und  Wissenschaften ­
  (z  B.  Volkswirtschaft  und  Rechtswissenschaft)  in  ihren
Beziehungen  zum  Handel  und  zu  den  Gewerben  zu  fördern.  Jede
Sektion  wählt  ein  Bureau  und  schickt  Delegierte  ins  Zentralkomitee. ­

Das  Zentralkomitee,  der  Repräsentant  und  Verwalter  der
Union,  besteht  aus  Personen,  welche  in  der  Generalversammlung
der  wirklichen  Unionsmitglieder  gewählt  sind,  und  aus  Delegierten ­
  dei  angeschlossenen  Chambres  syndicales,  der  Sektionen
und  der  affiliierten  Assoziationen.  Letztere  haben  jedoch  nur
beratende  Stimme.  Das  Zentralkomitee  wählt  alljährlich  aus
seiner  Mitte  ein  größeres  Bureau  mit  .einem  Präsidenten  an
der  Spitze  Es  verwaltet  mit  dem  Bureau  die  Finanzen
der  Union,  beruft  die  Generalversammlungen  der  Union,  führt
deren  Beschlüsse  aus,  stellt  Beamte  an,  setzt  zur  eingehenden
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.