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Krüssel.
sicli in Belgien eine größere Reihe von freien Vereinigungen der
Handel- und Gewerbetreibenden. Diese haben teilweise schon zurzeit
der Handelskammern bestanden, zum Teil sind sie nach deren
Aufhebung begründet. Sie führen verschiedene Bezeichnungen;
meistens heißen sie oder ihre leitenden Ausschüsse auch Handelskammern.
Ihre Verfassungen und Zwecke sind sehr verschieden.
Sämtlich besitzen sie keine vom Staate übertragenen Aufgaben
oder Befugnisse. Auch genießen sie vom Staate keine Unterstützung,
sondern sind auf die Leistungen ihrer Mitglieder angewiesen
; jedoch werden einige Kammern von Kommunen subventioniert.
Aus der Zahl dieser Vereinigungen .erwähnen wir
hier ausführlicher die von Brüssel, Antwerpen, Verviers und Gent.
Die Chambre de Commerce de Bruxelles (Union syndicale)
wurde im Jahre 1875 zur Vertretung der Interessen von Handel
und Gewerbe begründet. Sie stellt eine Zusammenfassung von
70 Verbänden (Chambres Syndicales) der verschiedenen Handelsund
Industriezweige Brüssels dar, deren Spezialinteressen sie
durch Unterstützung bei den Behörden fördert. Nur Mitglieder
solcher Verbände können wirkliche Mitglieder der
Union syndicale werden. Außerdem kennt die Union affiliierte
Mitglieder; dies sind die Teilnehmer solcher Verbände — ihre
Zahl beträgt jetzt fünf —, die nicht in die Union aufgenommen,
aber mit ihr affiliiert sind. Alle wirklichen Mitglieder bezahlen
einen festen Jahresbeitrag. Alljährlich findet einmal eine
Generalversammlung derselben statt. In dieser berichtet das
Zentralkomitee über die Arbeiten der Union und über ihren
Vermögensstand. Gleichzeitig werden Wahlen zum Zentralkomitee
vorgenommen. Die Zahl der wirklichen Mitglieder beträgt
zurzeit über 4000.
Bei der Union syndicale bestehen fünf sogenannte Sektionen,
welchen alle wirklichen und Ehrenmitglieder der Union beitreten
dürfen. Diese vertreten kein einzelnes gewerbliches Interesse,
sondern haben die Aufgaben, die Interessen der Künste und Wissenschaften
(z B. Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft) in ihren
Beziehungen zum Handel und zu den Gewerben zu fördern. Jede
Sektion wählt ein Bureau und schickt Delegierte ins Zentralkomitee.
Das Zentralkomitee, der Repräsentant und Verwalter der
Union, besteht aus Personen, welche in der Generalversammlung
der wirklichen Unionsmitglieder gewählt sind, und aus Delegierten
dei angeschlossenen Chambres syndicales, der Sektionen
und der affiliierten Assoziationen. Letztere haben jedoch nur
beratende Stimme. Das Zentralkomitee wählt alljährlich aus
seiner Mitte ein größeres Bureau mit .einem Präsidenten an
der Spitze Es verwaltet mit dem Bureau die Finanzen
der Union, beruft die Generalversammlungen der Union, führt
deren Beschlüsse aus, stellt Beamte an, setzt zur eingehenden