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Andere
kantonale
Handelskammern.
Schweizerischer
Gewerbe-Verein.
wird von der Direktion des Innern auf je vier Jahre ernannt
und ist verpflichtet, ihr auf Verlangen direkt Auskunft zu erteilen.
Die Kammer hat die Aufgabe, die Gesamtinteressen des
Handels, des Gewerbes und des landwirtschaftlichen Handelsverkehrs
wahrzunehmen, insbesondere die Behörden durch tatsächliche
Mitteilungen und Anträge, sowie durch Erstattung von
Gutachten zu unterstützen. Sie gibt der Handelswelt periodisch
Kenntnis vom allgemeinen Geschäftsgang von Handel und Gewerbe
und erteilt Auskünfte über Fragen, welche das Zoll- und
Transportwesen usw. betreffen. Eigentliche Verwaltungsbefugnisse
und -pflichten besitzt sie nicht.
3. Neben Zürich und Bern besitzen Basel, St. Gallen und
Genf bedeutsame Handelsvertretungen mit ständigen Sekretariaten.
Die Basler Handelskammer hat die Börse von Basel zu verwalten
und hatte im Jahre 1896 einen Ausgabeetat von 37 000
Francs, d. i. 3000 Francs mehr als die Kaufmännische Gesellschaft
Zürich aufwandte. Das Kaufmännische Direktorium in St. Gallen
besitzt den größten Etat; es verausgabte 1896 106 000 Francs.
Die Chambre de commerce zu Genf, ein Ausschuß der Association
commerciale et industrielle genevoise, verfügte über 19 400 Francs.
•Auch der Aargauische und der Solothurnische Handels- und
Industrieverein verfügen über ständige Sekretariate. Ende der
1870er Jahre haben die Kantone mit Uhrenfabrikation die
offizielle Chambre suisse de l’horlogerie et des industries annexes
gebildet, welche ihren Sitz zu La Chaux-de-Fonds hat.
Alle unter 1, 2 und 3 genannten Vertretungen sind Sektionen
des Schweizerischen Handels- und Industrie Vereins.
4. Außerhalb dieser Vereinigung stehen einige Chambres de
commerce genannte örtliche Fabrikanten Vereinigungen im Gebiete
der Uhrenfabrikation, welche ohne irgend welchen behördlichen
oder allgemein anerkannten Charakter sind.
c) Schweizerischer Gewerbe-Verein.
Dem Schweizerischen Handels- und Industrie-Verein in
seinen Zielen und seiner Organisation sehr ähnlich ist der
Schweizerische Gewerbe-Verein, In ihm laufen alle auf Erhaltung
und Förderung des Handwerks gerichteten Bestrebungen
zusammen. Schon in den Jahren 1852 bis 1864
hatten sich die Gewerbevereine der Schweiz zusammengeschlossen,
doch ohne dauernden Erfolg. 1879 wurde der
Schweizerische Gewerbe-Verein nach dem Muster des Handelsund
Industrie-Vereins gegründet. Ein auf drei Jahre gewählter
Vorort ernennt einen leitenden Ausschuß von vier Mitgliedern.
In einen, der Schweizerischen Handelskammer entsprechenden
Zentralvorstand wählt der Verein acht, der Vorort drei Mitglieder.
Seit 1886 erhält der Verein die gleiche Bundessubvention wie
der Handels- und Industrie-Verein und wird dadurch zu einer