Full text: Die Handelskammern

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Andere 
kantonale 
Handels 
kammern. 
Schweize 
rischer 
Gewerbe- 
Verein. 
wird von der Direktion des Innern auf je vier Jahre ernannt 
und ist verpflichtet, ihr auf Verlangen direkt Auskunft zu er 
teilen. Die Kammer hat die Aufgabe, die Gesamtinteressen des 
Handels, des Gewerbes und des landwirtschaftlichen Handels 
verkehrs wahrzunehmen, insbesondere die Behörden durch tat- 
sächliche Mitteilungen und Anträge, sowie durch Erstattung von 
Gutachten zu unterstützen. Sie gibt der Handelswelt periodisch 
Kenntnis vom allgemeinen Geschäftsgang von Handel und Ge 
werbe und erteilt Auskünfte über Fragen, welche das Zoll- und 
Transportwesen usw. betreffen. Eigentliche Verwaltungsbefug 
nisse und -pflichten besitzt sie nicht. 
3. Neben Zürich und Bern besitzen Basel, St. Gallen und 
Genf bedeutsame Handelsvertretungen mit ständigen Sekretariaten. 
Die Basler Handelskammer hat die Börse von Basel zu ver 
walten und hatte im Jahre 1896 einen Ausgabeetat von 37 000 
Francs, d. i. 3000 Francs mehr als die Kaufmännische Gesellschaft 
Zürich aufwandte. Das Kaufmännische Direktorium in St. Gallen 
besitzt den größten Etat; es verausgabte 1896 106 000 Francs. 
Die Chambre de commerce zu Genf, ein Ausschuß der Association 
commerciale et industrielle genevoise, verfügte über 19 400 Francs. 
•Auch der Aargauische und der Solothurnische Handels- und 
Industrieverein verfügen über ständige Sekretariate. Ende der 
1870er Jahre haben die Kantone mit Uhrenfabrikation die 
offizielle Chambre suisse de l’horlogerie et des industries annexes 
gebildet, welche ihren Sitz zu La Chaux-de-Fonds hat. 
Alle unter 1, 2 und 3 genannten Vertretungen sind Sektionen 
des Schweizerischen Handels- und Industrie Vereins. 
4. Außerhalb dieser Vereinigung stehen einige Chambres de 
commerce genannte örtliche Fabrikanten Vereinigungen im Ge 
biete der Uhrenfabrikation, welche ohne irgend welchen behörd 
lichen oder allgemein anerkannten Charakter sind. 
c) Schweizerischer Gewerbe-Verein. 
Dem Schweizerischen Handels- und Industrie-Verein in 
seinen Zielen und seiner Organisation sehr ähnlich ist der 
Schweizerische Gewerbe-Verein, In ihm laufen alle auf Er 
haltung und Förderung des Handwerks gerichteten Be 
strebungen zusammen. Schon in den Jahren 1852 bis 1864 
hatten sich die Gewerbevereine der Schweiz zusammen 
geschlossen, doch ohne dauernden Erfolg. 1879 wurde der 
Schweizerische Gewerbe-Verein nach dem Muster des Handels 
und Industrie-Vereins gegründet. Ein auf drei Jahre gewählter 
Vorort ernennt einen leitenden Ausschuß von vier Mitgliedern. 
In einen, der Schweizerischen Handelskammer entsprechenden 
Zentralvorstand wählt der Verein acht, der Vorort drei Mitglieder. 
Seit 1886 erhält der Verein die gleiche Bundessubvention wie 
der Handels- und Industrie-Verein und wird dadurch zu einer
	        
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