Full text : Die Handelskammern

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und  einen  Vizepräsidenten.  Diese  bilden  zusammen  mit  dem
Sekretär  das  Bureau  der  Kammer..  Die  Handelskammer  gibt
sich  selbst  eine  Geschäftsordnung,  welche  der  Genehmigung  der
Regierung  unterliegt.  Die  Regierung  ernennt  einen  Staatskommissar, ­
  der  an  allen  Sitzungen  der  Kammer  teilnehmen  kann.
Diese  sind  öffentlich;  zur  Beschlußfähigkeit  ist  die  Anwesenheit
der  Majorität  der  Handelskammermitglieder  notwendig.  Die
Handelskammern  haben  alljährlich  drei  Sessionsperioden.  Im
Januar,  Mai  und  Oktober  treten  sie  zu  je  mindestens  fünf  Sitzungen
zusammen.
Der  Sekretär  der  Kammer,  für  dessen  theoretische  und  praktische ­
  Vorbildung  bestimmte  Forderungen  aufgestellt  sind,  wird
von  dem  Minister  auf  Vorschlag  der  Kammer  angestellt;  die
Handelskammer  besoldet  ihn.
Je  nach  der  Zahl  der  in  einem  Handelskammerbezirk
(Circonscription)  vereinigten  Distrikte  bestehen  bei  jeder  Handelskammer ­
  lokale  Sektionen.  Die  Sektion  des  Kammersitzes,  die
Zentralsektion,  verfügt  über  die  Räume  und  das  Bureau  der
Handelskammer.  Die  departementalen  Sektionen  halten  in  ihren
Distrikten  Sitzungen  ab  und  vertreten  ihre  lokalen  Spezialinteressen. ­
  Die  Aufsicht  über  Börsen  und  Makler  wird  von  den
Sektionen  ausgeübt,  deren  Kosten  von  der  Handelskammer
getragen  werden.  Die  Sektionen  erstatten  in  der  Januarsession
Jahresberichte  über  ihre  Distrikte.
Die  Kosten  der  rumänischen  Handelskammern  werden  durch
Zuschläge  zur  staatlichen  Gewerbesteuer  gedeckt.  Diese  Zuschläge
werden  mit  in  den  Generalstaatsetat  eingestellt  und  durch  den
Finanzminister  den  Handelskammern  zugeführt.

Türkei.
Soweit  der  Handel  der  europäischen  Türkei  in  den  Händen
von  Ausländern  ist,  findet  er  in  fünf  Auslandshandelskammern
zu  Konstantinopel,  je  einer  englischen,  französischen,  griechischen,
italienischen  und  österreich-ungarischen,  seine  Interessenvertretung.
Durch  das  Kaiserliche  Irade  vom  6.  Sefer  1297  (=  1880)  sind  auch
für  den  türkischen  Handelsstand  mehrere  mit  einer  Reihe  von
öffentlich-rechtlichen  Befugnissen  ausgestattete  Handelskammern
geschaffen  worden.
Die  türkische  Handelskammer  zu  Konstantinopel  besteht  aus
24  Mitgliedern,  von  denen  alljährlich  der  dritte  Teil  auf  drei
Jahre  gewählt  wird.  Die  Wahl  erfolgt  seitens  eines  aus  20  Mitgliedern ­
  bestehenden  Wahlkörpers,  von  denen  der  Minister  für
Handel  und  Ackerbau  zehn  ernennt,  während  zehn  Wähler  von
den  Kaufleuten  des  Bezirks  ausgewählt  werden.  Dieser  Wahlkörper ­
  wählt  die  Mitglieder  der  Handelskammer  in  geheimer

Sektionen.

Kostendeckung:.

Türkische
Handelskammern. ­


Zusammensetzung. ­

            
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