Die Aufnahme.
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Form. 116. Orig.-Größe 200 X 250 mm.
Inventaraufnahme pro 190
Vorbereitung.
Die allgemeine Inventaraufnahme findet am
statt. Sie beginnt an beiden Tagen pünktlich früh 8 Uhr und
dauert mit x / 2 stündiger Mittagspause (12 bis I2V2), bis 3 1 / 2 Uhr.
Zu diesem Behufe hat bereits im Laufe des Dezember folgendes zu geschehen:
1. Die in den Werkstätten und Werkzeuglagern vorhandenen unbrauchbaren Teile
sind zu ordnen und nach Entscheidung der betreffenden Herren Betriebsleiter
entweder an das Lager alter Teile im Keller des Verwaltungsgebäudes zu senden,
oder als Altmaterial für den Verkauf,
oder für die Gießerei beiseite zu stellen.
2. Wie alljährlich hat jeder Meister die in seiner Werkstatt befindlichen, zum Be
trieb gehörigen Maschinen, Motore, Werkzeuge und Utensilien, mit Ausnahme
der Transmissionen, jedoch einschließlich der Treibriemen, unter Angabe der
an den Maschinen befindlichen Inventarnummern in das ihm ausgehändigte
Inventarbuch einzutragen. Fabrikations- und Hilfsmaterialien werden
am aufgenommen.
3. Die in den Händen der Arbeiter befindlichen Feilen und Werkzeugstähle aller
Art sind unter Aufsicht der Meister zu wiegen, die ermittelten Gewichte sind in
die jedem Arbeiter eingehändigten Formulare (Werkzeuglisten) einzutragen.
Die erforderlichen Wagen werden vom Materialienverwalter zur Verfügung
gestellt.
Spätestens am hat folgendes zu geschehen:
4. Stücke, an denen die Bearbeitung für längere Zeit unterbrochen wurde, sind
besonders auszubreiten und mit den zugehörigen Arbeitsbegleitkarten zu be
legen.
5. Die aus dem Werkzeuglager entnommenen Inventarwerkzeuge sind an dieses
zurückzuliefern.
6. Die übrigen Werkzeuge bleiben in den Händen der Arbeiter und sind von diesen
am auf einem, jedem Arbeiter eingehändigten Formular (Werk
zeugliste) aufzuführen und am abends geordnet auf der Werk
bank oder auf dem Werkzeugtisch mit der ausgefüllten Werkzeugliste auszu
breiten (die dabei befindlichen Feilen und Werkzeugstähle aller Art sind gemäß
Ziffer 3 bereits vorher aufgenommen).
7. Die einzelnen Werkstätten für maschinelle Bearbeitung haben die von ihnen
fertig gestellten Halbfabrikate an die nächsten Werkstätten auszuliefern und
es sind zu einer Bestellnummer gehörige Teile sämtlich nach Möglichkeit an
demselben Ort zusammenzulegen. Sämtliche in der Werkstatt befindliche rohe,
in Bearbeitung begriffene oder fertige Teile, Maschinen usw., sind mit den dazu
gehörigen Arbeitsbegleitkarten zu belegen. In der Montage müssen sowohl die
Montagekarten, als auch die Arbeitsbegleitkarten ausgelegt werden; die Arbeits
begleitkarten sind in die Montagekarten hineinzulegen.
Fehlen einzelne Teile, so ist der Ort, wo sie sich befinden, eventuell der Ver
merk: „Ausschuß“ auf der Rückseite der Arbeitsbegleitkarte, nötigenfalls auf
besonderem Zettel anzugeben, z. B.:
1 Stück Ausschuß
4 Stück in der Dreherei.
Berlin, den 190.. Die Direktion.