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meinwesen zugute, eine Wirkung, der sich der Arbeiter mit der
Uebernabme der Dienstverpflichtung doch wohl von vornherein
unterworfen hat. Es handelt sich hier also schliesslich nur um
die technisch gewiss nicht leichte, aber bei regelmässigen Betriebsverhältnissen,
wie sie die gemeinwirtschaftlichen Unternehmungen
und Verwaltungen aufweisen, durchaus erreichbare Aufgabe, die
Arbeitszeiten zu fixieren. Auch ein dem einfachen Werklohnsystem
am nächsten stehendes Verfahren, wie es z. B. die badischen
Staatsbahnwerkstätten zur vollen Zufriedenheit der Arbeiter
eingeführt haben, erreicht übrigens denselben Zweck. Dort wird
für jede Arbeit ein Lohnsatz bestimmt und zwar meistens ziemlich
generell ohne besondere Rücksicht auf Schwankungen im
Arbeitserfordernis (z. B. für Revision eines einfachen Güterwagens
5 Mark). Die Arbeiter erhalten ihren, in der Regel schon um
die Maximalprämie J ) erhöhten Zeitlohn ausbezahlt und mit Abschluss
jedes Monates wird festgestellt, ob nach Massgabe der
geleisteten Arbeiten der Arbeiter die gesamte erhaltene Lohnsumme
tatsächlich sozusagen »ins Verdienen gebracht« hat, oder
ob er mit einem Defizit in die nächste Abrechnungsperiode hinübergeht.
Dadurch ist für den Arbeiter ein grösserer Spielraum
geschaffen, er muss nur im Durchschnitte für seinen Maximallohn
eine gewisse Summe von Leistungen aufweisen.
Sowohl mit der Zeitfixierung, wie auch mit dieser Methode
eine Minimalleistung als Aufgabe zu stellen, bei deren Nichtpersolvierung
eine Herabsetzung des Verdienstes bis auf den Minimalzeitlohn
erfolgt, würde der diskretionären Befehlgebung wieder
in anderer Richtung eine Schranke gezogen werden, die automatischer
und doch individualisierend funktionieren könnte, so
dass der immerhin etwas schwerfällige Mechanismus disziplinärer
i) In den badischen Staatseisenbahnwerkstätten ist, wie bemerkt, die Werklöhnung
eingeführt, jedoch ist der Werklohnverdienst maximiert mit 40% eines veränderlichen
Grundzeitlolmes. Nun werden die Werklohnsätze fiir die Arbeiter so festgesetzt,
dass so ziemlich regelmässig die »Prämie« von 4O°/ 0 tatsächlich erreicht
werden kann. Diese Einrichtung, die übrigens auch seitens der Arbeiter so praktiziert
wird, dass sie ihre Intensität innerhalb jener Grenzen halten, welche ihnen die 40-prozentige
Erhöhung des Zeitlohnes sichert, aber eben auch nicht mehr, diese Einrichtung
funktioniert ähnlich wie ein einfaches Werkzeitlohnsystem, indem eben doch
fiir einen bestimmten Verdienstbetrag eine gewisse Summe von Leistungen nachgewiesen
sein muss. In der Begrenzung der Lohnerhöhung nach Massgabe der Leistung
liegt ein wesentlicher Unterschied vom reinen Werklohnbemessungssystem und stellt
sich das Verfahren als ein Werkzeitlohnsystem dar.