Arbeitskräften Umgang nehmen zu können.
Die erstere Art der Akkordausgleichung ist in der Hauptsache
wohl nur möglich, wenn, wie dies eben in Maschinenfabriken häufig
der Fall ist, eine Gruppe zu gleicher Zeit an verschiedenen Maschinen
auf Grund getrennter Akkordvereinbarungen arbeitet oder
wenn die akkordierten Arbeiten kleinere, weniger Zeit in Anspruch
nehmende sind und daher zeitlich rascher aufeinander folgen. Da
diese Art der Lohnausgleichung gewissermassen ein Selbsthilfsmittel
der Arbeiter ist, ohne dass wenigstens offiziell die Betriebsverwaltung
davon weiss oder dieselbe genehmigt, ist die Ausgleichung
auch in der Regel dann nicht oder nur schwer möglich,
wenn die Akkordarbeiten in zu grossen zeitlichen Zwischenräumen
Vorkommen. Sie ist auch nicht möglich in Werkstätten,
in denen längere Zeiträume hindurch stets eine und dieselbe Art
von Maschinen ausgeführt wird, da ja in diesem Fall der akkordierte
Lohn stets der gleiche bleibt, also sozusagen die Akkordlöhnung
zur Stücklöhnung wird.
Da das Lohnbureau die Kostenberechnung nach Fertigstellung
der Arbeit durchzuführen hat, sind Ausgleichungen wohl auch nur
innerhalb verhältnismässig kurzer Zeit nach der Fertigstellung,
höchstens i-—2 Wochen hindurch möglich. Die Angabe, auf welche
Akkordarbeit die Akkordtaglohnsätze (also die höheren) abzuschreiben
sind, erfolgt täglich oder alle zweiten vielleicht dritten
Tage durch den Arbeiter selbst, jedoch stets erst nach Rücksprache
mit dem Vorarbeiter der Gruppe, und zwar entweder
direkt an das Arbeitsbureau während der Arbeitszeit oder vielfach
durch Notierung auf kleinen Tafeln, die beim Verlassen der
Fabrik am Ausgange abgeliefert werden.
Die eigentliche Verrechnung und Akkordausgleichung ist daher
Sache des Monteurs oder Vorarbeiters, der auch schliesslich
die Arbeit »fertig schreiben« lässt, d. h. erklärt, dass auf die Arbeit
kein Lohnbetrag mehr in Rechnung zu setzen kommt. Der
dann noch Testierende Betrag vom vereinbarten Akkord wird bei
der nächsten Lohnauszahlung unter die Gruppenarbeiter verteilt.
Im allgemeinen betragen dank dieser Akkordausgleichungspolitik
die so zur Verteilung gelangenden Reste nicht mehr als etwa
5 Proz. der vereinbarten Akkorde J ).
1) Ich verdanke diese Mitteilungen verschiedenen meiner Schüler der Maschinenbauabteilung,
die als Schlosser oder anderweitige Hilfsarbeiter das oder die vor ihrem
Hochschulstudium erforderlichen praktischen Lehrjahre in grossen Betrieben, wie Krupp,
Blohm und Voss u. a. in. zurückgelegt haben.