VI
Inhalt.
I. Zur Systematik ünd Terminologie
Die übliche systematische Behandlung der sogenannten Lohnformen.
— Irrtümer dabei. — Notwendige Ausscheidung des Gegensatzes
von Natural- und Geldlohn als Lohnformen. — Die
juristische Auffassung (Lotmar). — Der Ausdruck »Akkord«. —
Die Gewinnbeteiligung keine Lohnform. — Das Problem der
Stabilisierung.
II. Juristische und wirtschaftstheoretische Unterscheidung von Zeitund
Werklohnvertrag
Ist die Unterscheidung auf rechtlicher Grundlage zu konstruieren ?
— Spezielle Auseinandersetzung mit der juristischen Auffassung.
— Bedenken gegen den Kollektivbegriff »Arbeitsvertrag« (Lotmar).
— Die Konstruktion eines besonderen Akkordvertragsrechtes.
— Der Gegensatz ist ein ökonomischer und liegt in
der Bemessungsmethode für das Entgelt. — Zeitlohn- und Werklohnverhältnis
ein einheitliches Vertragsinstitut.
III. Tatsächliches zur Beurteilung der Stellung des Werklohnarbeiters
Die übliche Art des Zustandekommens (Abschlusses) von Lohnarbeitsverträgen
i. e. S. — Wechsel in der Lohnbemessungsmethode
im Rahmen eines und desselben Vertrages. — Rechtsanschauung
der Interessenten (Judikatur). — Treibende Faktoren
zu Gunsten der Verbreitung der Werklöhnung. — Insbesondere
die Abwälzung des Risikos seitens des Unternehmers. — Die
Eventualitäten eines ökonomischen Risikos des Werklöhners.
IV. Reformtendenzen und spezielle Aufgaben der Lohnsicherung
beim Werklohnsystem
Reformierung hinsichtlich Akkordberechnung und Akkordverteilung
(Bernhard). — Die Zurückwälzung des Risikos in der Judikatur.
— Sicherung eines Mindestverdienstes in bestimmter
Zeiteinheit (Minimalverdienst-Vereinbarung). — Missstände hinsichtlich
der Kürzung der Zeitlohnsätze, des »cutting rates of
wages«. — Gegenstehende Bestrebungen der Parteien.
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