Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

6. Kapitel. Maugel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 103 
der Notstandsarbeiteu schwerlich werden. Soweit als möglich soll 
man auch dabei wirklich unnütze Arbeiten vermeiden. 
Die Notstandsarbeiten der einen wie der anderen Gruppe haben 
sich nicht selten als teurer erwiesen, wie ihre Durchführung ohne 
Heranziehung der Arbeitslosen. In Düsseldorf z. B. kam im Winter 1901/2 
die durchschnittliche Tagesleistung der in der Schreibstube beschäftigten 
Arbeitslosen auf 2,40 M. zu stehen, während ihr wirklicher Wert nur 
etwa die Hälfte betrug. In Elberfeld wird nach den Erfahrungen 
im Winter 1901/2 angenommen, daß im ganzen die Leistungen der 
Arbeitslosen um 25—30% teuer sind, als gleiche Arbeiten eingewöhnter 
Leute. In Mannheim kostete im Winter 1901/2 1 cbm Schotter bei 
Herstellung durch Arbeitslose 3 M., sonst nur 0,70 M. Für Erdarbeiten, 
die bei Vergebung an Unternehmer nur 7725 M. gekostet haben 
würden, zahlte die Gemeinde Mannheim an die Arbeitslosen 29500 M. 
Auch sonst ist vielfach ein Lohn zu zahlen gewesen, der über den 
wirklichen Wert der geleisteten Arbeit beträchtlich hinausgeht. Den 
Gemeinden erwächst dadurch eine Mehrlast. Sie könnte aber nur dann 
völlig vermieden werden, wenn entweder alle Arbeitslosen nur in 
einer ihrer bisherigen Gewohnheit und ihrer Ausbildung entsprechenden 
Tätigkeit untergebracht oder nur im Verhältnis zu dem wirklichen 
Wert ihrerLeistungen entlohnt würden. Beides ist unmöglich. Ein ansehn 
licher Teil der Arbeitslosen wird, wie gesagt, von derGemeinde immer bei 
Arbeiten beschäftigt werden müssen, für die er nach seiner bisherigen 
Beschäftigung und Lebensführung nicht geeignet ist. Daß darunter 
die Leistungsfähigkeit leidet, ist klar. Selbst anscheinend ganz ein 
fache Arbeiten, z. B. Ausschachtungen, Straßenreinigung, Stein 
klopfen usw., erfordern eine gewisse Geschicklichkeit und persönliche 
Geeignetheit und werden deshalb nicht von allen gleich gut geleistet. 
Was den Lohn anlangt, der den Arbeitslosen bei Notstandsarbeiten 
zu zahlen ist, so wäre es ohne Frage der wünschenswerteste Zustand, 
wenn der Lohn lediglich nach der wirklichen Leistung bemessen 
werden könnte, ohne deshalb für den Unterhalt der zu Notstands 
arbeiten herangezogenen Personen unzulänglich zu werden. Das ist' 
aber in der Regel ausgeschlossen, weil die meisten dieser /Personen 
eine normale Arbeitsleistung in der ihnen bisher fremden Tätigkeit 
nicht aufweisen können. Ein dieser geringen Leistung angepaßter 
Lohn würde vielfach so kärglich sein, daß der sozialpolitische Zweck 
der Maßregel nicht erreicht wird. Denn die Arbeitslosen zu Notstands 
arbeiten heranziehen, sie aber so schlecht bezahlen, daß sie nicht davon 
leben können, bedeutet schließlich nichts weiter, als sie der Armen 
pflege auf einem Umwege zuführen, und dem will die Sozialpolitik 
gerade Vorbeugen. Man muß deshalb grundsätzlich davon ausgehen, 
daß der Lohn bei Notstandsarbeiten nötigenfalls auch über den wirk
	        
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