6. Kapitel. Maugel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 103
der Notstandsarbeiteu schwerlich werden. Soweit als möglich soll
man auch dabei wirklich unnütze Arbeiten vermeiden.
Die Notstandsarbeiten der einen wie der anderen Gruppe haben
sich nicht selten als teurer erwiesen, wie ihre Durchführung ohne
Heranziehung der Arbeitslosen. In Düsseldorf z. B. kam im Winter 1901/2
die durchschnittliche Tagesleistung der in der Schreibstube beschäftigten
Arbeitslosen auf 2,40 M. zu stehen, während ihr wirklicher Wert nur
etwa die Hälfte betrug. In Elberfeld wird nach den Erfahrungen
im Winter 1901/2 angenommen, daß im ganzen die Leistungen der
Arbeitslosen um 25—30% teuer sind, als gleiche Arbeiten eingewöhnter
Leute. In Mannheim kostete im Winter 1901/2 1 cbm Schotter bei
Herstellung durch Arbeitslose 3 M., sonst nur 0,70 M. Für Erdarbeiten,
die bei Vergebung an Unternehmer nur 7725 M. gekostet haben
würden, zahlte die Gemeinde Mannheim an die Arbeitslosen 29500 M.
Auch sonst ist vielfach ein Lohn zu zahlen gewesen, der über den
wirklichen Wert der geleisteten Arbeit beträchtlich hinausgeht. Den
Gemeinden erwächst dadurch eine Mehrlast. Sie könnte aber nur dann
völlig vermieden werden, wenn entweder alle Arbeitslosen nur in
einer ihrer bisherigen Gewohnheit und ihrer Ausbildung entsprechenden
Tätigkeit untergebracht oder nur im Verhältnis zu dem wirklichen
Wert ihrerLeistungen entlohnt würden. Beides ist unmöglich. Ein ansehn
licher Teil der Arbeitslosen wird, wie gesagt, von derGemeinde immer bei
Arbeiten beschäftigt werden müssen, für die er nach seiner bisherigen
Beschäftigung und Lebensführung nicht geeignet ist. Daß darunter
die Leistungsfähigkeit leidet, ist klar. Selbst anscheinend ganz ein
fache Arbeiten, z. B. Ausschachtungen, Straßenreinigung, Stein
klopfen usw., erfordern eine gewisse Geschicklichkeit und persönliche
Geeignetheit und werden deshalb nicht von allen gleich gut geleistet.
Was den Lohn anlangt, der den Arbeitslosen bei Notstandsarbeiten
zu zahlen ist, so wäre es ohne Frage der wünschenswerteste Zustand,
wenn der Lohn lediglich nach der wirklichen Leistung bemessen
werden könnte, ohne deshalb für den Unterhalt der zu Notstands
arbeiten herangezogenen Personen unzulänglich zu werden. Das ist'
aber in der Regel ausgeschlossen, weil die meisten dieser /Personen
eine normale Arbeitsleistung in der ihnen bisher fremden Tätigkeit
nicht aufweisen können. Ein dieser geringen Leistung angepaßter
Lohn würde vielfach so kärglich sein, daß der sozialpolitische Zweck
der Maßregel nicht erreicht wird. Denn die Arbeitslosen zu Notstands
arbeiten heranziehen, sie aber so schlecht bezahlen, daß sie nicht davon
leben können, bedeutet schließlich nichts weiter, als sie der Armen
pflege auf einem Umwege zuführen, und dem will die Sozialpolitik
gerade Vorbeugen. Man muß deshalb grundsätzlich davon ausgehen,
daß der Lohn bei Notstandsarbeiten nötigenfalls auch über den wirk