Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

6.  Kapitel.  Maugel,  Verlust  und  Sicherung  der  Arbeitsgelegenheit.  103
der  Notstandsarbeiteu  schwerlich  werden.  Soweit  als  möglich  soll
man  auch  dabei  wirklich  unnütze  Arbeiten  vermeiden.
Die  Notstandsarbeiten  der  einen  wie  der  anderen  Gruppe  haben
sich  nicht  selten  als  teurer  erwiesen,  wie  ihre  Durchführung  ohne
Heranziehung  der  Arbeitslosen.  In  Düsseldorf  z.  B.  kam  im  Winter  1901/2
die  durchschnittliche  Tagesleistung  der  in  der  Schreibstube  beschäftigten
Arbeitslosen  auf  2,40  M.  zu  stehen,  während  ihr  wirklicher  Wert  nur
etwa  die  Hälfte  betrug.  In  Elberfeld  wird  nach  den  Erfahrungen
im  Winter  1901/2  angenommen,  daß  im  ganzen  die  Leistungen  der
Arbeitslosen  um  25—30%  teuer  sind,  als  gleiche  Arbeiten  eingewöhnter
Leute.  In  Mannheim  kostete  im  Winter  1901/2  1  cbm  Schotter  bei
Herstellung  durch  Arbeitslose  3  M.,  sonst  nur  0,70  M.  Für  Erdarbeiten,
die  bei  Vergebung  an  Unternehmer  nur  7725  M.  gekostet  haben
würden,  zahlte  die  Gemeinde  Mannheim  an  die  Arbeitslosen  29500  M.
Auch  sonst  ist  vielfach  ein  Lohn  zu  zahlen  gewesen,  der  über  den
wirklichen  Wert  der  geleisteten  Arbeit  beträchtlich  hinausgeht.  Den
Gemeinden  erwächst  dadurch  eine  Mehrlast.  Sie  könnte  aber  nur  dann
völlig  vermieden  werden,  wenn  entweder  alle  Arbeitslosen  nur  in
einer  ihrer  bisherigen  Gewohnheit  und  ihrer  Ausbildung  entsprechenden
Tätigkeit  untergebracht  oder  nur  im  Verhältnis  zu  dem  wirklichen
Wert  ihrerLeistungen  entlohnt  würden.  Beides  ist  unmöglich.  Ein  ansehnlicher ­
  Teil  der  Arbeitslosen  wird,  wie  gesagt,  von  derGemeinde  immer  bei
Arbeiten  beschäftigt  werden  müssen,  für  die  er  nach  seiner  bisherigen
Beschäftigung  und  Lebensführung  nicht  geeignet  ist.  Daß  darunter
die  Leistungsfähigkeit  leidet,  ist  klar.  Selbst  anscheinend  ganz  einfache ­
  Arbeiten,  z.  B.  Ausschachtungen,  Straßenreinigung,  Steinklopfen ­
  usw.,  erfordern  eine  gewisse  Geschicklichkeit  und  persönliche
Geeignetheit  und  werden  deshalb  nicht  von  allen  gleich  gut  geleistet.
Was  den  Lohn  anlangt,  der  den  Arbeitslosen  bei  Notstandsarbeiten
zu  zahlen  ist,  so  wäre  es  ohne  Frage  der  wünschenswerteste  Zustand,
wenn  der  Lohn  lediglich  nach  der  wirklichen  Leistung  bemessen
werden  könnte,  ohne  deshalb  für  den  Unterhalt  der  zu  Notstandsarbeiten ­
  herangezogenen  Personen  unzulänglich  zu  werden.  Das  ist'
aber  in  der  Regel  ausgeschlossen,  weil  die  meisten  dieser  /Personen
eine  normale  Arbeitsleistung  in  der  ihnen  bisher  fremden  Tätigkeit
nicht  aufweisen  können.  Ein  dieser  geringen  Leistung  angepaßter
Lohn  würde  vielfach  so  kärglich  sein,  daß  der  sozialpolitische  Zweck
der  Maßregel  nicht  erreicht  wird.  Denn  die  Arbeitslosen  zu  Notstandsarbeiten ­
  heranziehen,  sie  aber  so  schlecht  bezahlen,  daß  sie  nicht  davon
leben  können,  bedeutet  schließlich  nichts  weiter,  als  sie  der  Armenpflege ­
  auf  einem  Umwege  zuführen,  und  dem  will  die  Sozialpolitik
gerade  Vorbeugen.  Man  muß  deshalb  grundsätzlich  davon  ausgehen,
daß  der  Lohn  bei  Notstandsarbeiten  nötigenfalls  auch  über  den  wirk ­
            
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