Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 113 
die sich bei der gewerbsmäßigen Stellenvermittelung gezeigt haben, 
darf die Ausbildung und Verbreitung von Arbeitsnachweisen angesehen 
werden, die von dem privaten Erwerbszweck abgelöst sind. Diese 
Voraussstzung ist sowohl bei den Arbeitsnachweisen der Berufsverbände 
der Arbeiter und Unternehmer und gemeinnütziger Vereine, als auch 
bei den öffentlichen (durch Gemeinden oder Staaten betriebenen) 
Arbeitsnachweisämtern erfüllt, und es muß in dem gegenwärtigen Zu 
sammenhänge als ein wichtiger und wertvoller Fortschritt angesehen 
werden, daß die nicht auf Erwerb gerichteten Arbeitsnachweisstellen 
in der jüngsten Zeit große Ausdehnung gewonnen haben. 
Arbeitsnachweisstellen, die von Berufsverbänden der Arbeiter er 
richtet worden sind und — zum Teil mit öffentlicher Beihilfe — unter 
halten werden, sind in zahlreichen Kulturstaaten vorhanden, am meisten 
natürlich da, wo die Berufsverbände der Arbeiter besondere Ver 
breitung gefunden haben. In Großbritannien unterhalten die Gewerk 
vereine zahlreiche Arbeitsnachweisstellen, von denen aber nur wenige 
Zahlenangaben bekannt geworden sind. In Österreich gab es im Fe 
bruar 1903 u. a. 25 Nachweisstellen von gewerblichen Genossenschaf 
ten und 30 von Gewerkschaften. Besondere Erwähnung verdienen 
die französischen Arbeitsbörsen (bourses du travail). Die Arbeiterfach 
vereine unterhalten — von Gemeinden und Departements mit Mitteln 
unterstützt — besondere Klub- und Geschäftshäuser, in denen zugleich 
der Arbeitsnachweis gepflegt wird. Die erste Arbeitsbörse wurde 1887 
in Paris errichtet. (Sie war 1893—1896 behördlich geschlossen.) 
1891 waren bereits 10 Arbeitsbörsen vorhanden, die rund 7000 Per 
sonen unterbrachten, 1897: 33 Börsen, die 35000 Personen unterzu 
bringen vermochten. Die neueste Entwickelung wird durch folgende 
Zahlen gekennzeichnet. Es bestanden: 
1900 65 Arbeitsbörsen mit 1350 angeschlossenen Vereinen und 239 449 Mitgliedern 
1901 75 „ „ 1630 „ „ „ 276 837 
1902 86 „ „ 2054 „ „ „ 446 368 
Die Arbeitsbörsen erhielten 1902 von den Gemeinden 396045 Frs. 
und von den Departements 33950 Frs. Subvention. Neuerdings ist eine 
Verbindung zwischen den Arbeitsbörsen durch den auf Anregung des 
Handelsministers entstandenen Zentralarbeitsnachweis geschaffen wor 
den, der namentlich auf die Aufstellung einer Vakanzenliste für alle 
beteiligten Vereine Bedacht zu nehmen hat. 
Auch die Arbeitgeberverbände nehmen sich vielfach des Arbeits 
nachweises an, begegnen aber dabei starkem Mißtrauen in den Arbeiter 
kreisen, während umgekehrt die Arbeitgeber den Nachweisstellen der 
Arbeiterberufsvereine vielfach kein besonderes Zutrauen entgegen 
bringen. Es wird im allgemeinen als richtiger angesehen, neutrale 
Stellen mit dem Arbeitsnachweis zu betrauen. Dahin gehören zunächst 
van der Borght Grundz. d. Sozialpolitik. 8
	        
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