6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 113
die sich bei der gewerbsmäßigen Stellenvermittelung gezeigt haben,
darf die Ausbildung und Verbreitung von Arbeitsnachweisen angesehen
werden, die von dem privaten Erwerbszweck abgelöst sind. Diese
Voraussstzung ist sowohl bei den Arbeitsnachweisen der Berufsverbände
der Arbeiter und Unternehmer und gemeinnütziger Vereine, als auch
bei den öffentlichen (durch Gemeinden oder Staaten betriebenen)
Arbeitsnachweisämtern erfüllt, und es muß in dem gegenwärtigen Zu
sammenhänge als ein wichtiger und wertvoller Fortschritt angesehen
werden, daß die nicht auf Erwerb gerichteten Arbeitsnachweisstellen
in der jüngsten Zeit große Ausdehnung gewonnen haben.
Arbeitsnachweisstellen, die von Berufsverbänden der Arbeiter er
richtet worden sind und — zum Teil mit öffentlicher Beihilfe — unter
halten werden, sind in zahlreichen Kulturstaaten vorhanden, am meisten
natürlich da, wo die Berufsverbände der Arbeiter besondere Ver
breitung gefunden haben. In Großbritannien unterhalten die Gewerk
vereine zahlreiche Arbeitsnachweisstellen, von denen aber nur wenige
Zahlenangaben bekannt geworden sind. In Österreich gab es im Fe
bruar 1903 u. a. 25 Nachweisstellen von gewerblichen Genossenschaf
ten und 30 von Gewerkschaften. Besondere Erwähnung verdienen
die französischen Arbeitsbörsen (bourses du travail). Die Arbeiterfach
vereine unterhalten — von Gemeinden und Departements mit Mitteln
unterstützt — besondere Klub- und Geschäftshäuser, in denen zugleich
der Arbeitsnachweis gepflegt wird. Die erste Arbeitsbörse wurde 1887
in Paris errichtet. (Sie war 1893—1896 behördlich geschlossen.)
1891 waren bereits 10 Arbeitsbörsen vorhanden, die rund 7000 Per
sonen unterbrachten, 1897: 33 Börsen, die 35000 Personen unterzu
bringen vermochten. Die neueste Entwickelung wird durch folgende
Zahlen gekennzeichnet. Es bestanden:
1900 65 Arbeitsbörsen mit 1350 angeschlossenen Vereinen und 239 449 Mitgliedern
1901 75 „ „ 1630 „ „ „ 276 837
1902 86 „ „ 2054 „ „ „ 446 368
Die Arbeitsbörsen erhielten 1902 von den Gemeinden 396045 Frs.
und von den Departements 33950 Frs. Subvention. Neuerdings ist eine
Verbindung zwischen den Arbeitsbörsen durch den auf Anregung des
Handelsministers entstandenen Zentralarbeitsnachweis geschaffen wor
den, der namentlich auf die Aufstellung einer Vakanzenliste für alle
beteiligten Vereine Bedacht zu nehmen hat.
Auch die Arbeitgeberverbände nehmen sich vielfach des Arbeits
nachweises an, begegnen aber dabei starkem Mißtrauen in den Arbeiter
kreisen, während umgekehrt die Arbeitgeber den Nachweisstellen der
Arbeiterberufsvereine vielfach kein besonderes Zutrauen entgegen
bringen. Es wird im allgemeinen als richtiger angesehen, neutrale
Stellen mit dem Arbeitsnachweis zu betrauen. Dahin gehören zunächst
van der Borght Grundz. d. Sozialpolitik. 8