Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

die  Nachweisstellen  gemeinnütziger  Vereine,  wie  sie  sich  in  fast  allen
Kulturstaaten  finden.  In  Deutschland  verdienen  hier  besondere  Erwähnung ­
  das  1865  eröffnete  Stuttgarter  Bureau  für  Arbeitsnachweis,
von  der  Filiale  des  Zentralvereins  für  das  Wohl  der  arbeitenden
Klassen,  dem  Gewerbeverein  und  dem  Arbeiterbildungsverein  errichtet, ­
  und  weiter  der  Berliner  Zentralverein  für  Arbeitnachweis,
1883  errichtet.  Außerdem  bestehen  in  Deutschland  zahlreiche  in
neuerer  Zeit  von  gemeinnützigen  Organen  und  Instituten  usw.  errichtete ­
  und  verwaltete,  von  den  Gemeinden  stark  unterstützte  Arbeitsnachweisstellen. ­
  In  Preußen  allein  gab  es  1902:  52  solcher  Stellen.  Sie
bilden  wegen  ihrer  engen  Verbindung  mit  den  Gemeinden  vielfach  eine
Übergangsform.  Eine  ganze  Reihe  der  früheren  derartigen  Stellen  ist
in  Gemeindeanstalten  umgewandelt  worden.  Soweit  das  nicht  der  Fall
ist,  stehen  sie  den  Gemeindeanstalten  um  so  näher,  je  größer  der
aus  den  Gemeindezuschüssen  gedeckte  Teil  der  Kosten  ist.
Wichtiger  als  die  privaten,  nicht  gewerbsmäßigen  Arbeitsnachweisstellen ­
  sind  in  der  neueren  Zeit  die  öffentlichen  Arbeitsnachweisstellen ­
  (auch  „Arbeitsämter“  genannt)  geworden.  Ihre  Hauptform ­
  sind  die  von  Gemeinden  unterhaltenen  Arbeitsnachweisanstalten;
ihnen  schließen  sich  die  nicht  besonders  häufigen  Anstalten  der
weiteren  Kommunalverbände  an.  Einige  Gemeindeanstalten  erhalten ­
  Zuschüsse  durch  private  Vereine.  Die  öffentlichen  Arbeitsnachweisämter ­
  der  Gemeinden  haben  sich  zuerst  in  der  Schweiz  gebildet.
Die  beiden  ältesten  dortigen  Anstalten  —  in  der  Schweiz  ist  die
Bezeichnung  „Arbeitsämter“  üblich  —  sind  die  in  Bern,  die  am
2.  Januar  1.889,  und  die  in  Basel-Stadt,  die  am  1.  Juli  1890  eröffnet ­
  worden  ist,  Ihre  Zahl  hat  sich  inzwischen  auf  6  erhöht,  da  noch
Biel,  Genf,  Winterthur  und  Zürich  hinzugekommen  sind.  Die  in
Basel-Stadt  und  Genf  bestehenden  Arbeiternachweisämter  können  insofern ­
  auch  als  staatliche  Organe  angesprochen  werden,  als  Stadt  und
Kanton  zusammenfallen.  Mit  Ausnahme  von  Zürich  haben  diese
Ämter  sich  nicht  auf  den  Arbeitsnachweis  beschränkt,  sondern  auch
andere,  mit  diesem  zusammenhängende  sozialpolitische  Bestrebungen  zu
fördern.  In  Bern  ist  eine  Versicherungskasse  gegen  Arbeitslosigkeit
damit  verbunden.  Die  Ämter  stehen  unter  Aufsicht  von  Kommissionen.
Die  Zusammensetzung  der  Kommissionen  ist  verschieden.  Meist  ist
aber  Arbeitgebern  und  Arbeitern  eine  Mitwirkung  bei  der  Aufsichtsführung ­
  gesichert.  In  Basel  werden  alle  Mitglieder  der  Kommission
vom  Regierungsrat  gewählt,  in  Genf  alle  von  den  Arbeiterbeisitzern
des  Gewerbeschiedsgerichts.  In  den  anderen  Orten  ist  ein  im  einzelnen
abweichend  geordnetes  Zusammenwirken  der  Stadtverwaltung  und  der
Organisationen  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  vorgesehen.  Gebühren ­
  —  allerdings  von  geringer  Höhe  —  sind  in  Basel,  Bern  und
            
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