Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
die Nachweisstellen gemeinnütziger Vereine, wie sie sich in fast allen 
Kulturstaaten finden. In Deutschland verdienen hier besondere Er 
wähnung das 1865 eröffnete Stuttgarter Bureau für Arbeitsnachweis, 
von der Filiale des Zentralvereins für das Wohl der arbeitenden 
Klassen, dem Gewerbeverein und dem Arbeiterbildungsverein er 
richtet, und weiter der Berliner Zentralverein für Arbeitnachweis, 
1883 errichtet. Außerdem bestehen in Deutschland zahlreiche in 
neuerer Zeit von gemeinnützigen Organen und Instituten usw. errich 
tete und verwaltete, von den Gemeinden stark unterstützte Arbeits 
nachweisstellen. In Preußen allein gab es 1902: 52 solcher Stellen. Sie 
bilden wegen ihrer engen Verbindung mit den Gemeinden vielfach eine 
Übergangsform. Eine ganze Reihe der früheren derartigen Stellen ist 
in Gemeindeanstalten umgewandelt worden. Soweit das nicht der Fall 
ist, stehen sie den Gemeindeanstalten um so näher, je größer der 
aus den Gemeindezuschüssen gedeckte Teil der Kosten ist. 
Wichtiger als die privaten, nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnach 
weisstellen sind in der neueren Zeit die öffentlichen Arbeitsnach 
weisstellen (auch „Arbeitsämter“ genannt) geworden. Ihre Haupt 
form sind die von Gemeinden unterhaltenen Arbeitsnachweisanstalten; 
ihnen schließen sich die nicht besonders häufigen Anstalten der 
weiteren Kommunalverbände an. Einige Gemeindeanstalten erhal 
ten Zuschüsse durch private Vereine. Die öffentlichen Arbeitsnach 
weisämter der Gemeinden haben sich zuerst in der Schweiz gebildet. 
Die beiden ältesten dortigen Anstalten — in der Schweiz ist die 
Bezeichnung „Arbeitsämter“ üblich — sind die in Bern, die am 
2. Januar 1.889, und die in Basel-Stadt, die am 1. Juli 1890 er 
öffnet worden ist, Ihre Zahl hat sich inzwischen auf 6 erhöht, da noch 
Biel, Genf, Winterthur und Zürich hinzugekommen sind. Die in 
Basel-Stadt und Genf bestehenden Arbeiternachweisämter können inso 
fern auch als staatliche Organe angesprochen werden, als Stadt und 
Kanton zusammenfallen. Mit Ausnahme von Zürich haben diese 
Ämter sich nicht auf den Arbeitsnachweis beschränkt, sondern auch 
andere, mit diesem zusammenhängende sozialpolitische Bestrebungen zu 
fördern. In Bern ist eine Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit 
damit verbunden. Die Ämter stehen unter Aufsicht von Kommissionen. 
Die Zusammensetzung der Kommissionen ist verschieden. Meist ist 
aber Arbeitgebern und Arbeitern eine Mitwirkung bei der Aufsichts 
führung gesichert. In Basel werden alle Mitglieder der Kommission 
vom Regierungsrat gewählt, in Genf alle von den Arbeiterbeisitzern 
des Gewerbeschiedsgerichts. In den anderen Orten ist ein im einzelnen 
abweichend geordnetes Zusammenwirken der Stadtverwaltung und der 
Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgesehen. Ge 
bühren — allerdings von geringer Höhe — sind in Basel, Bern und
	        
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