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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
die Nachweisstellen gemeinnütziger Vereine, wie sie sich in fast allen
Kulturstaaten finden. In Deutschland verdienen hier besondere Er
wähnung das 1865 eröffnete Stuttgarter Bureau für Arbeitsnachweis,
von der Filiale des Zentralvereins für das Wohl der arbeitenden
Klassen, dem Gewerbeverein und dem Arbeiterbildungsverein er
richtet, und weiter der Berliner Zentralverein für Arbeitnachweis,
1883 errichtet. Außerdem bestehen in Deutschland zahlreiche in
neuerer Zeit von gemeinnützigen Organen und Instituten usw. errich
tete und verwaltete, von den Gemeinden stark unterstützte Arbeits
nachweisstellen. In Preußen allein gab es 1902: 52 solcher Stellen. Sie
bilden wegen ihrer engen Verbindung mit den Gemeinden vielfach eine
Übergangsform. Eine ganze Reihe der früheren derartigen Stellen ist
in Gemeindeanstalten umgewandelt worden. Soweit das nicht der Fall
ist, stehen sie den Gemeindeanstalten um so näher, je größer der
aus den Gemeindezuschüssen gedeckte Teil der Kosten ist.
Wichtiger als die privaten, nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnach
weisstellen sind in der neueren Zeit die öffentlichen Arbeitsnach
weisstellen (auch „Arbeitsämter“ genannt) geworden. Ihre Haupt
form sind die von Gemeinden unterhaltenen Arbeitsnachweisanstalten;
ihnen schließen sich die nicht besonders häufigen Anstalten der
weiteren Kommunalverbände an. Einige Gemeindeanstalten erhal
ten Zuschüsse durch private Vereine. Die öffentlichen Arbeitsnach
weisämter der Gemeinden haben sich zuerst in der Schweiz gebildet.
Die beiden ältesten dortigen Anstalten — in der Schweiz ist die
Bezeichnung „Arbeitsämter“ üblich — sind die in Bern, die am
2. Januar 1.889, und die in Basel-Stadt, die am 1. Juli 1890 er
öffnet worden ist, Ihre Zahl hat sich inzwischen auf 6 erhöht, da noch
Biel, Genf, Winterthur und Zürich hinzugekommen sind. Die in
Basel-Stadt und Genf bestehenden Arbeiternachweisämter können inso
fern auch als staatliche Organe angesprochen werden, als Stadt und
Kanton zusammenfallen. Mit Ausnahme von Zürich haben diese
Ämter sich nicht auf den Arbeitsnachweis beschränkt, sondern auch
andere, mit diesem zusammenhängende sozialpolitische Bestrebungen zu
fördern. In Bern ist eine Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit
damit verbunden. Die Ämter stehen unter Aufsicht von Kommissionen.
Die Zusammensetzung der Kommissionen ist verschieden. Meist ist
aber Arbeitgebern und Arbeitern eine Mitwirkung bei der Aufsichts
führung gesichert. In Basel werden alle Mitglieder der Kommission
vom Regierungsrat gewählt, in Genf alle von den Arbeiterbeisitzern
des Gewerbeschiedsgerichts. In den anderen Orten ist ein im einzelnen
abweichend geordnetes Zusammenwirken der Stadtverwaltung und der
Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgesehen. Ge
bühren — allerdings von geringer Höhe — sind in Basel, Bern und