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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
Regierungen um baldige Vorlegung eines Gesetzentwurfs ersucht wurden.
In diesem sollte bestimmt werden, daß auf Antrag und nach Anhörung
einer entsprechenden Anzahl beteiligter Arbeitgeber und Arbeitnehmer
die Gemeinden bezw. die weiteren Kommunalverbände durch die
Landeszentralbehörde zur Errichtung und Unterhaltung kommunaler
Arbeitsnachweise unter paritätischer Verwaltung von Arbeitgebern
und Arbeitnehmern und unter Vorsitz eines Unparteiischen angehalten
werden können. Die Resolution wurde nicht angenommen; auch die
sozialdemokratischen Abgeordneten waren dagegen.
Die Zahl der kommunalen Arbeitsnachweisstellen hat sich in
Deutschland im ganzen beträchtlich vermehrt. Nach den Übersichten
des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe bestanden in
Preußen am 1. Jan. 1901: 204, am 1. Jan. 1902: 222 und am 1. Jan. 1903:
263 kommunale oder mit kommunaler Unterstützung betriebene Arbeits
nachweise; darunter waren am 1. Jan. 1903: 181 und ein Jahr vorher
170 kommunale Anstalten. Von den 181 kommunalen Anstalten am
1. Jan. 1903 hatten 141 eine bureaukratische und 40 eine kollegiale
Verwaltung. Die Vermittelung ist meist unentgeltlich. Die Gesamt-
ergebnisse waren:
Arbeitgeber
Arbeiter
Vermittelte
gesuche
gesuche
Stellen
1899
242 070
260130
169643
1900
272701
341402
185917
1901
262 035
426 279
191 847
1902
294 391
498674
221263
In Bayern gab
es Anfang
1903 in 54 Gemeinden Arbeitnachweis-
stellen; sie hatten —
- einschließlich der in München neben dem städtischen
Arbeitsnachweisamt bestehenden Facharbeitsnachweise— 1892: 89920
Stellen besetzt (davon 17 778 im auswärtigen Verkehr), während 128844
Stellen angeboten und 178365 gesucht worden waren. In Württem
berg bestanden Ende 1902: 15 Arbeitsnachweisämter. Sie vermittelten
1902 im ganzen 35102 Stellen bei 51564 Angeboten und 99798 Stellen
gesuchen. In Baden waren Ende 1902: 12 Nachweisstellen vorhanden,
in Elsaß-Lothringen 15 usw.
Das Bedürfnis, durch engere Verbindung der Nachweisstellen in
größeren Bezirken einen besseren Ausgleich auf den Arbeitsmarkte
herbeizufübren, war in Deutschland von Anfang an empfunden worden.
Das hat Anlaß zur Bildung von Bezirks- (und Landes-)Verbänden der
Arbeitsnachweisanstalten gegeben. Solche Verbände sind entstanden
für Württemberg (1896), Baden (1896), die Pfalz (1897), den Reg.-
Bez. Düsseldorf (1897), für einen Teil des Reg.-Bez. Minden, für
Lippe-Detmold und einen Teil von Hessen-Nassau in Bielefeld (1897),
für die Rhein- und Maingegend in Frankfurt a. M. (1898), für Bayern
(1898), für den Reg.-Bez. Liegnitz (1900), für märkische Arbeitsnach-