Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
Regierungen um baldige Vorlegung eines Gesetzentwurfs ersucht wurden. 
In diesem sollte bestimmt werden, daß auf Antrag und nach Anhörung 
einer entsprechenden Anzahl beteiligter Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
die Gemeinden bezw. die weiteren Kommunalverbände durch die 
Landeszentralbehörde zur Errichtung und Unterhaltung kommunaler 
Arbeitsnachweise unter paritätischer Verwaltung von Arbeitgebern 
und Arbeitnehmern und unter Vorsitz eines Unparteiischen angehalten 
werden können. Die Resolution wurde nicht angenommen; auch die 
sozialdemokratischen Abgeordneten waren dagegen. 
Die Zahl der kommunalen Arbeitsnachweisstellen hat sich in 
Deutschland im ganzen beträchtlich vermehrt. Nach den Übersichten 
des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe bestanden in 
Preußen am 1. Jan. 1901: 204, am 1. Jan. 1902: 222 und am 1. Jan. 1903: 
263 kommunale oder mit kommunaler Unterstützung betriebene Arbeits 
nachweise; darunter waren am 1. Jan. 1903: 181 und ein Jahr vorher 
170 kommunale Anstalten. Von den 181 kommunalen Anstalten am 
1. Jan. 1903 hatten 141 eine bureaukratische und 40 eine kollegiale 
Verwaltung. Die Vermittelung ist meist unentgeltlich. Die Gesamt- 
ergebnisse waren: 
Arbeitgeber 
Arbeiter 
Vermittelte 
gesuche 
gesuche 
Stellen 
1899 
242 070 
260130 
169643 
1900 
272701 
341402 
185917 
1901 
262 035 
426 279 
191 847 
1902 
294 391 
498674 
221263 
In Bayern gab 
es Anfang 
1903 in 54 Gemeinden Arbeitnachweis- 
stellen; sie hatten — 
- einschließlich der in München neben dem städtischen 
Arbeitsnachweisamt bestehenden Facharbeitsnachweise— 1892: 89920 
Stellen besetzt (davon 17 778 im auswärtigen Verkehr), während 128844 
Stellen angeboten und 178365 gesucht worden waren. In Württem 
berg bestanden Ende 1902: 15 Arbeitsnachweisämter. Sie vermittelten 
1902 im ganzen 35102 Stellen bei 51564 Angeboten und 99798 Stellen 
gesuchen. In Baden waren Ende 1902: 12 Nachweisstellen vorhanden, 
in Elsaß-Lothringen 15 usw. 
Das Bedürfnis, durch engere Verbindung der Nachweisstellen in 
größeren Bezirken einen besseren Ausgleich auf den Arbeitsmarkte 
herbeizufübren, war in Deutschland von Anfang an empfunden worden. 
Das hat Anlaß zur Bildung von Bezirks- (und Landes-)Verbänden der 
Arbeitsnachweisanstalten gegeben. Solche Verbände sind entstanden 
für Württemberg (1896), Baden (1896), die Pfalz (1897), den Reg.- 
Bez. Düsseldorf (1897), für einen Teil des Reg.-Bez. Minden, für 
Lippe-Detmold und einen Teil von Hessen-Nassau in Bielefeld (1897), 
für die Rhein- und Maingegend in Frankfurt a. M. (1898), für Bayern 
(1898), für den Reg.-Bez. Liegnitz (1900), für märkische Arbeitsnach-
	        
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