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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
Eine eigenartige staatliche Arbeitsnachweisstelle ist für das Groß
herzog tum Luxemburg durch ministerielle Verordnung vom 19. Nov.
1892 geschaffen. Die Verwaltung dieser Stelle liegt der Post ob.
Außer dem Hauptkontor in der Stadt Luxemburg bestehen noch
in den einzelnen Postämtern im Lande lokale Vermittelungsstellen.
Die Vermittelung erfolgt, abgesehen von etwaigen Portokosten, unent
geltlich. Auch im galizischen Landtage ist wiederholt eine Verbindung
des Arbeitsnachweises mit der Post befürwortet, ohne daß es bis jetzt
dazu gekommen wäre.
In Österreich hat der Arbeitsbeirat 1899 Grundzüge für eine
staatliche Regelung des Arbeitsnachweises angenommen. Hiernach
soll die Arbeitsvermittelung einen Zweig der Staatsverwaltung bilden.
Es sollen deshalb staatliche Anstalten mit staatlich besoldeten Beamten
errichtet werden. Die staatlichen Arbeitsvermittelungseinrichtungen
sollen umfassen:
1. eine staatliche Zentralstelle (Handelsministerium) zur obersten
Leitung und Beaufsichtigung der staatlichen Vermittelungsstellen und
zur Herbeiführung eines Ausgleichs zwischen den verschiedenen Teilen
des Reiches;
2. die Mittelstellen an den Sitzen der politischen Behörden II. In
stanz zur Vermittelung des Verkehrs zwischen der Zentralstelle und
den gleich zu erwähnenden territorialen Stellen und zur gutachtlichen
und beratenden Tätigkeit gegenüber der Zentralstelle;
3. die territorialen Arbeitsvermittelungsanstalten, die in den
einzelnen Bezirkshauptmanschaften (eventuell auch für Kreisgerichts
bezirke) zur Durchführung der eigentlichen Vermittelungsarbeit zu
errichten sind. Diesen Anstalten soll außer den staatlich bestellten
und besoldeten Beamten ein ehrenamtlich fungierender, je die gleiche
Zahl von Arbeitgebern und Arbeitnehmern umfassender Verwaltungs
ausschuß beigegeben werden. Diesem liegt u. a. die unmittelbare Auf
sichtsführung über die Vermittelungsanstalt ob.
Die Gemeinden sollen verpflichtet sein, bei der Durchführung des
Gesetzes mitzuwirken, namentlich durch Entgegennahme von An
meldungen offener Stellen und stellesuchender Arbeiter, durch Mittei
lung der Anmeldungen an die territoriale Vermittelungsanstalt, durch
Bekanntgabe der Nachrichten der Vermittelungsanstalt in der Ge
meinde usw.
Zur Verwirklichung sind diese Ideen, deren eigentlicher Urheber
Prof. Dr. Ernst Mischleb in Graz ist, noch nicht gekommen.
In Ungarn ist 1899 durch den Handelsminister das Arbeitsver
mittelungsinstitut zu Budapest errichtet werden. Die Kosten werden
vom Staat, von der Gemeinde und von der Handels- und Gewerbe
kammer getragen. Die Anstalt hat also einen halbstaatlichen Charakter.