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die souveräne Macht der Wähler durch ihre Disziplin und Organisation
zu schmälern. Wenn die sozialistische Demokratie an der Auffassung
vom Abgeordneten als einem bloßen Diener Anstoß nimmt, so hat
sie die Vorstellung, die dem Volksvertreter eine Herrenrolle vindiziert,
nicht minder kräftig zu perhorreszieren. Er ist ein Teil einer speziali
sierten Funktion der Gesellschaft, genau so wie ein Klavierstimmer
oder ein Schornsteinfeger, ein Zimmermann oder ein Schuhmacher,
ein Rechtsanwalt oder ein Geigenspieler. Doch kann er sich unter dem
Schutze der Parlamentsmehrheit, zu der er gehört, und im Vertrauen
auf die Organisation und die Tradition seiner Partei Unterlassungen
oder Handlungen schuldig machen, die die Volkssouveränität ver
letzen. Wie kann diesem Einhalt geboten werden? Wahlmechanismen,
wie Stichwahl oder Proportionalwahlsystem, können hierin offenbar
keinen Wandel schaffen.
Die Volkssouveränität anzutasten wagt nur dann eine Partei, wenn
sie vor dem Volksgericht bei den Wahlen durch eine so große Zeit
spanne geschützt ist, daß sie annehmen kann, ihre Taten werden ver
gessen sein, bevor sie wieder an das Land appellieren muß. Auch eine
Quelle vieler Pflichtversäumungen der Abgeordneten ist der Umstand,
daß man den Wahltermin noch in ziemlicher Entfernung weiß. Des
halb muß die Körperschaft, der die Wählerschaft jeweilig die höchste
staatliche Machtfülle delegiert hat, mit dem souveränen Volke in
engster Fühlung bleiben. Aus diesem Grunde müßten kürzere Legis
laturperioden nicht allein die Gefahr mißbräuchlicher Anwendung der
Parteigewalt verkleinern, sondern auch die von der Partei ausgeübte
Administration der Staatsgeschäfte mit der allgemeinen Stimmung des
Landes inniger in Einklang bringen.
Ferner könnten wir hierdurch eine andere wertvolle Maxime guter
Regierung, wie sie sich vom allgemeinen Standpunkt dieser Studie er
gibt, wirksam machen, ohne die Gefahr zu befürchten, die langlebige
Parlamente involvieren. Von seiner funktionellen Seite aus betrach
tet, braucht das Parlament nicht einfach mikrokosmisch die Meinun
gen aller Volksteile in exakt mathematischen Verhältnissen wieder
zugeben. Bedingung ist nur, daß eine Minderheit von Wählern nicht
durch eine Mehrheit von Abgeordneten vertreten werde. Ist dies er
füllt, so ist das Land mit einer gut fundierten Regierung desto besser
daran. Denn eine Regierung, die von der Gnade der Opposition lebt