Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 123: 
Die „christlichen Gewerkschaften“, deren Verband am 1. April 1903: 
20 Organisationen mit 977 Ortsgruppen und 84652 Mitgliedern um 
faßte, sind auf diesem Gebiet nicht in nennenswertem Umfange hervorge 
treten. Die Hirseh-Dunckerschen Gewerkvereine hatten Ende 1902: 
102581 Mitglieder in 1992 Ortsvereinen. An Unterstützungen bei Arbeits 
losigkeit, Aussperrungen und Streiks gaben sie 1902: 246 899,33 M. aus. 
Die Gewerkschaften usw. verlangen mehrfach alsjVoraussetzung für die 
Arbeitslosenunterstützung eine Mitgliedschaft von bestimmter Dauer. 
Karenzzeit, Beginn und Dauer der Unterstützung sind sehr ver 
schieden geordnet. 
In Frankreich bestanden Anfang 1902: 3680 Arbeiterfachvereine 
mit 614 204 Mitgliedern. 580 Vereine hatten Arbeitslosenunterstützungs 
kassen. In Österreich zählte man Ende 1902: 47 gewerkschaftliche 
Zentralorganisationen mit 1 397 Ortsgruppen und 135178 Mitgliedern. 
Sie verteilten sich auf 79 Berufsorganisationen, von denen 68 Arbeits 
losenunterstützung — im ganzen 1902 mit 357976,85 Kronen ohne 
Kranken-, Invaliden-, Streik- und sonstige Unterstützungen — zahlten. 
Die Arbeitslosenunterstützungskassen der Arbeiterorganisationen 
haben mehrfach aus Gemeindemitteln Beihilfen erhalten. Die Stadt 
Dijon z. B. hat durch Keglement vom 20. Febr. 1900 Beihilfen für 
Arbeitslosenkassen solcher xirbeiterverbände vorgesehen, deren Statuten 
vom Gemeinderate genehmigt sind, und zwar bis zur Höhe der Mit 
gliederbeiträge für den Fall, daß die Mittel der Kasse nicht ausreichen. 
Auch in Gent ist ein derartiger Weg seit 1901 beschritten worden. 
Gewerkvereine, die ihren Mitgliedern Arbeitslosenunterstützung ge 
währen, erhalten aus der städtischen Kasse Beihilfen. Diesem Bei 
spiele sind andere belgische Städte gefolgt. Im Winter 1902/3 hat 
die Stadtvertretung von Kopenhagen beschlossen, den Gewerkschafts 
verband 50000 Kronen zur Unterstützung der durch Arbeitslosig 
keit in Not geratenen Arbeiter zu gewähren. Die Arbeiterverbände 
der Provinz Lüttich erhalten seit 1897 aus Provinzmitteln Beihilfen. 
Verschiedene Bestrebungen richten sich darauf, solchen Arbeiter 
organisationen auf gesetzlicher Grundlage staatliche Beihilfen zu ge 
währen. In Dänemark ist das von der sozialdemokratischen Partei 
beantragt; der Gesamtzuschuß sollte bis zu 500 000 Kronen betragen 
und auf die einzelnen Organisationen nach Maßgabe der Zahl und 
Beiträge der Mitglieder verteilt werden. Einen ähnlichen Gedanken 
hat unlängst das schweizerische Arbeitersekretariat vertreten. Aus 
Bundesmitteln sollten den Gewerkschaftsverbänden, die behufs Ein 
führung der Arbeitslosenversicherung ihre Mitgliederbeiträge um 
10 Centimes für die Woche oder mindestens 40 Centimes für den 
Monat erhöhen, Beiträge von 2 Frs. für jedes Mitglied zum Gründungs 
fonds gezahlt werden. Außerdem sollte ihnen der Bund nach Gut
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.