6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 123:
Die „christlichen Gewerkschaften“, deren Verband am 1. April 1903:
20 Organisationen mit 977 Ortsgruppen und 84652 Mitgliedern um
faßte, sind auf diesem Gebiet nicht in nennenswertem Umfange hervorge
treten. Die Hirseh-Dunckerschen Gewerkvereine hatten Ende 1902:
102581 Mitglieder in 1992 Ortsvereinen. An Unterstützungen bei Arbeits
losigkeit, Aussperrungen und Streiks gaben sie 1902: 246 899,33 M. aus.
Die Gewerkschaften usw. verlangen mehrfach alsjVoraussetzung für die
Arbeitslosenunterstützung eine Mitgliedschaft von bestimmter Dauer.
Karenzzeit, Beginn und Dauer der Unterstützung sind sehr ver
schieden geordnet.
In Frankreich bestanden Anfang 1902: 3680 Arbeiterfachvereine
mit 614 204 Mitgliedern. 580 Vereine hatten Arbeitslosenunterstützungs
kassen. In Österreich zählte man Ende 1902: 47 gewerkschaftliche
Zentralorganisationen mit 1 397 Ortsgruppen und 135178 Mitgliedern.
Sie verteilten sich auf 79 Berufsorganisationen, von denen 68 Arbeits
losenunterstützung — im ganzen 1902 mit 357976,85 Kronen ohne
Kranken-, Invaliden-, Streik- und sonstige Unterstützungen — zahlten.
Die Arbeitslosenunterstützungskassen der Arbeiterorganisationen
haben mehrfach aus Gemeindemitteln Beihilfen erhalten. Die Stadt
Dijon z. B. hat durch Keglement vom 20. Febr. 1900 Beihilfen für
Arbeitslosenkassen solcher xirbeiterverbände vorgesehen, deren Statuten
vom Gemeinderate genehmigt sind, und zwar bis zur Höhe der Mit
gliederbeiträge für den Fall, daß die Mittel der Kasse nicht ausreichen.
Auch in Gent ist ein derartiger Weg seit 1901 beschritten worden.
Gewerkvereine, die ihren Mitgliedern Arbeitslosenunterstützung ge
währen, erhalten aus der städtischen Kasse Beihilfen. Diesem Bei
spiele sind andere belgische Städte gefolgt. Im Winter 1902/3 hat
die Stadtvertretung von Kopenhagen beschlossen, den Gewerkschafts
verband 50000 Kronen zur Unterstützung der durch Arbeitslosig
keit in Not geratenen Arbeiter zu gewähren. Die Arbeiterverbände
der Provinz Lüttich erhalten seit 1897 aus Provinzmitteln Beihilfen.
Verschiedene Bestrebungen richten sich darauf, solchen Arbeiter
organisationen auf gesetzlicher Grundlage staatliche Beihilfen zu ge
währen. In Dänemark ist das von der sozialdemokratischen Partei
beantragt; der Gesamtzuschuß sollte bis zu 500 000 Kronen betragen
und auf die einzelnen Organisationen nach Maßgabe der Zahl und
Beiträge der Mitglieder verteilt werden. Einen ähnlichen Gedanken
hat unlängst das schweizerische Arbeitersekretariat vertreten. Aus
Bundesmitteln sollten den Gewerkschaftsverbänden, die behufs Ein
führung der Arbeitslosenversicherung ihre Mitgliederbeiträge um
10 Centimes für die Woche oder mindestens 40 Centimes für den
Monat erhöhen, Beiträge von 2 Frs. für jedes Mitglied zum Gründungs
fonds gezahlt werden. Außerdem sollte ihnen der Bund nach Gut