6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung- der Arbeitsgelegenheit. 127
mit 10 011 Frs - unterstützt bei nur 1610 Frs. Beiträgen. Günstiger
lag die Sache 1899/90. Bei 585 Mitgliedern und 22 115 Frs. Beiträgen
der Mitglieder wurden 297 arbeitslos, und die Arbeitslosenunterstützung
war 16 534 Frs. Im ganzen steht indes die Einrichtung auf schwachen
Füßen.
Die Stadt St. Gallen führte am 1. April 1895 eine Versicherung
ein, die sich auf den Beitrittszwang aller in St. Gallen Ansässigen
mit nicht mehr als 5 Frs. Tagelohn gründete. Die Versicherten
hatten je nach der Lohnhöhe 15, 20 und 30 Centimes wöchentlich zu
zahlen. Die Arbeitgeber leisteten keinen Zuschuß. Gemeinde und
Staat (Kanton) dagegen steuerten bei. Die Wartezeit war 6 Monate.
Die tägliche Unterstützung nach den ersten 5 Tagen der Arbeits
losigkeit war je nach der Lohnklasse 1,80 Frs., 2,10 Frs. und 2,40 Frs.,
wurde aber höchstens für 60 Tage gezahlt. Der Mitgliederbestand
war anfangs 4220, ging aber durch Tod, Wegzug usw. auf 3035
Beitragspflichtige zurück. Arbeitslos wurden im ersten Jahre 430.
Unterstützt wurden davon 363 mit 23 504 Frs., während die Beiträge
21 600 Frs. ausmachten. Die Gemeinde schoß 11000 Frs. zu. Falls
nicht im Herbst 1896 die Bürgerschaft die Fortsetzung beschließen
sollte, war die Kasse 1897 aufzulösen. Die endgültige Entscheidung
wurde aber noch vertagt. Die Bürgerversammlung lehnte schließ
lich die Fortsetzung ab, und'die Kasse wurde im Juni 1897 unter
Zustimmung der gelernten Arbeiter aufgelöst. Der Zusammenbruch
der Kasse wird von schweizerischen Schriftstellern auf Mängel der
Organisation und Leitung zurückgeführt.
In Zürich wurde im Juli 1898 und in Basel-Stadt im Febr. 1900
die Einführung einer obligatorischen Arbeiterversicherung abgelehnt.
Die Einzelheiten der betr. Entwürfe können übergangen werden.
Nach dem Berner Vorbild, also auf freiwilligen Beitritt gegründet,
ist 1896 die „Stadtkölnische Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit
im Winter“ errichtet worden. Sie ist eine von der Stadt subventionierte
private Anstalt und wurde 1898 und 1901 reorganisiert. Die Bei
trittsberechtigung setzt 1jährigen Wohnsitz in Köln, ein Alter von
mindestens 18 Jahren und das Fehlen dauernder Arbeitsunfähigkeit
voraus. Die Versicherten zahlen 35 Pf. (ungelernte Arbeiter
25 Pf.) Wochenbeitrag und erhalten nach 32 bezw. 34 wöchentlicher
Mitgliedschaft nach den ersten 3 Tagen unverschuldeter Arbeitslosig
keit ein Arbeitslosengeld von 2 M. täglich, für die ersten
20 Tage nnd von 1 M. für die übrigen Tage. Die Kasse hat
von den Arbeitgebern einen einmaligen Zuschuß von 72000 M. erhalten.
Mit Hilfe eines städtischen Zuschusses von 25000 M. und einigen
anderen Zuschüssen hatte die Kasse bis 1901 ein Vermögen von
111800 M. gesammelt, das aber 1902 auf 99344 M. zurückging. Die