Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung- der Arbeitsgelegenheit. 127 
mit 10 011 Frs - unterstützt bei nur 1610 Frs. Beiträgen. Günstiger 
lag die Sache 1899/90. Bei 585 Mitgliedern und 22 115 Frs. Beiträgen 
der Mitglieder wurden 297 arbeitslos, und die Arbeitslosenunterstützung 
war 16 534 Frs. Im ganzen steht indes die Einrichtung auf schwachen 
Füßen. 
Die Stadt St. Gallen führte am 1. April 1895 eine Versicherung 
ein, die sich auf den Beitrittszwang aller in St. Gallen Ansässigen 
mit nicht mehr als 5 Frs. Tagelohn gründete. Die Versicherten 
hatten je nach der Lohnhöhe 15, 20 und 30 Centimes wöchentlich zu 
zahlen. Die Arbeitgeber leisteten keinen Zuschuß. Gemeinde und 
Staat (Kanton) dagegen steuerten bei. Die Wartezeit war 6 Monate. 
Die tägliche Unterstützung nach den ersten 5 Tagen der Arbeits 
losigkeit war je nach der Lohnklasse 1,80 Frs., 2,10 Frs. und 2,40 Frs., 
wurde aber höchstens für 60 Tage gezahlt. Der Mitgliederbestand 
war anfangs 4220, ging aber durch Tod, Wegzug usw. auf 3035 
Beitragspflichtige zurück. Arbeitslos wurden im ersten Jahre 430. 
Unterstützt wurden davon 363 mit 23 504 Frs., während die Beiträge 
21 600 Frs. ausmachten. Die Gemeinde schoß 11000 Frs. zu. Falls 
nicht im Herbst 1896 die Bürgerschaft die Fortsetzung beschließen 
sollte, war die Kasse 1897 aufzulösen. Die endgültige Entscheidung 
wurde aber noch vertagt. Die Bürgerversammlung lehnte schließ 
lich die Fortsetzung ab, und'die Kasse wurde im Juni 1897 unter 
Zustimmung der gelernten Arbeiter aufgelöst. Der Zusammenbruch 
der Kasse wird von schweizerischen Schriftstellern auf Mängel der 
Organisation und Leitung zurückgeführt. 
In Zürich wurde im Juli 1898 und in Basel-Stadt im Febr. 1900 
die Einführung einer obligatorischen Arbeiterversicherung abgelehnt. 
Die Einzelheiten der betr. Entwürfe können übergangen werden. 
Nach dem Berner Vorbild, also auf freiwilligen Beitritt gegründet, 
ist 1896 die „Stadtkölnische Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit 
im Winter“ errichtet worden. Sie ist eine von der Stadt subventionierte 
private Anstalt und wurde 1898 und 1901 reorganisiert. Die Bei 
trittsberechtigung setzt 1jährigen Wohnsitz in Köln, ein Alter von 
mindestens 18 Jahren und das Fehlen dauernder Arbeitsunfähigkeit 
voraus. Die Versicherten zahlen 35 Pf. (ungelernte Arbeiter 
25 Pf.) Wochenbeitrag und erhalten nach 32 bezw. 34 wöchentlicher 
Mitgliedschaft nach den ersten 3 Tagen unverschuldeter Arbeitslosig 
keit ein Arbeitslosengeld von 2 M. täglich, für die ersten 
20 Tage nnd von 1 M. für die übrigen Tage. Die Kasse hat 
von den Arbeitgebern einen einmaligen Zuschuß von 72000 M. erhalten. 
Mit Hilfe eines städtischen Zuschusses von 25000 M. und einigen 
anderen Zuschüssen hatte die Kasse bis 1901 ein Vermögen von 
111800 M. gesammelt, das aber 1902 auf 99344 M. zurückging. Die
	        
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