Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

6.  Kapitel.  Mangel,  Verlust  und  Sicherung-  der  Arbeitsgelegenheit.  127

mit  10  011  Frs -  unterstützt  bei  nur  1610  Frs.  Beiträgen.  Günstiger
lag  die  Sache  1899/90.  Bei  585  Mitgliedern  und  22  115  Frs.  Beiträgen
der  Mitglieder  wurden  297  arbeitslos,  und  die  Arbeitslosenunterstützung
war  16  534  Frs.  Im  ganzen  steht  indes  die  Einrichtung  auf  schwachen
Füßen.
Die  Stadt  St.  Gallen  führte  am  1.  April  1895  eine  Versicherung
ein,  die  sich  auf  den  Beitrittszwang  aller  in  St.  Gallen  Ansässigen
mit  nicht  mehr  als  5  Frs.  Tagelohn  gründete.  Die  Versicherten
hatten  je  nach  der  Lohnhöhe  15,  20  und  30  Centimes  wöchentlich  zu
zahlen.  Die  Arbeitgeber  leisteten  keinen  Zuschuß.  Gemeinde  und
Staat  (Kanton)  dagegen  steuerten  bei.  Die  Wartezeit  war  6  Monate.
Die  tägliche  Unterstützung  nach  den  ersten  5  Tagen  der  Arbeitslosigkeit ­
  war  je  nach  der  Lohnklasse  1,80  Frs.,  2,10  Frs.  und  2,40  Frs.,
wurde  aber  höchstens  für  60  Tage  gezahlt.  Der  Mitgliederbestand
war  anfangs  4220,  ging  aber  durch  Tod,  Wegzug  usw.  auf  3035
Beitragspflichtige  zurück.  Arbeitslos  wurden  im  ersten  Jahre  430.
Unterstützt  wurden  davon  363  mit  23  504  Frs.,  während  die  Beiträge
21  600  Frs.  ausmachten.  Die  Gemeinde  schoß  11000  Frs.  zu.  Falls
nicht  im  Herbst  1896  die  Bürgerschaft  die  Fortsetzung  beschließen
sollte,  war  die  Kasse  1897  aufzulösen.  Die  endgültige  Entscheidung
wurde  aber  noch  vertagt.  Die  Bürgerversammlung  lehnte  schließlich ­
  die  Fortsetzung  ab,  und'die  Kasse  wurde  im  Juni  1897  unter
Zustimmung  der  gelernten  Arbeiter  aufgelöst.  Der  Zusammenbruch
der  Kasse  wird  von  schweizerischen  Schriftstellern  auf  Mängel  der
Organisation  und  Leitung  zurückgeführt.
In  Zürich  wurde  im  Juli  1898  und  in  Basel-Stadt  im  Febr.  1900
die  Einführung  einer  obligatorischen  Arbeiterversicherung  abgelehnt.
Die  Einzelheiten  der  betr.  Entwürfe  können  übergangen  werden.
Nach  dem  Berner  Vorbild,  also  auf  freiwilligen  Beitritt  gegründet,
ist  1896  die  „Stadtkölnische  Versicherungskasse  gegen  Arbeitslosigkeit
im  Winter“  errichtet  worden.  Sie  ist  eine  von  der  Stadt  subventionierte
private  Anstalt  und  wurde  1898  und  1901  reorganisiert.  Die  Beitrittsberechtigung ­
  setzt  1jährigen  Wohnsitz  in  Köln,  ein  Alter  von
mindestens  18  Jahren  und  das  Fehlen  dauernder  Arbeitsunfähigkeit
voraus.  Die  Versicherten  zahlen  35  Pf.  (ungelernte  Arbeiter
25  Pf.)  Wochenbeitrag  und  erhalten  nach  32  bezw.  34  wöchentlicher
Mitgliedschaft  nach  den  ersten  3  Tagen  unverschuldeter  Arbeitslosigkeit ­
  ein  Arbeitslosengeld  von  2  M.  täglich,  für  die  ersten
20  Tage  nnd  von  1  M.  für  die  übrigen  Tage.  Die  Kasse  hat
von  den  Arbeitgebern  einen  einmaligen  Zuschuß  von  72000  M.  erhalten.
Mit  Hilfe  eines  städtischen  Zuschusses  von  25000  M.  und  einigen
anderen  Zuschüssen  hatte  die  Kasse  bis  1901  ein  Vermögen  von
111800  M.  gesammelt,  das  aber  1902  auf  99344  M.  zurückging.  Die
            
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