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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
Auf weitere Einzelheiten kann hier verzichtet werden. Die große
Mannigfaltigkeit der eingeschlagenen und empfohlenen Wege zeigt
schon, daß die Frage der Arbeitslosen Versichrung nicht nur äußerst
schwierig, sondern auch trotz aller Bemühungen noch wenig geklärt
ist. Tatsächlich bestehen über fast alle grundlegenden Fragen große
Meinungsverschiedenheiten. Ob die Versicherung auf freiwilligen oder
zwangsweisen Beitritt gegründet werden soll, und ob sie in letzterem
Falle alle Arbeiter oder nur die der Arbeitslosigkeit besonders aus
gesetzten Arbeiter erfassen soll, ist zunächst noch eine umstrittene
Frage; daß die Freiwilligkeit hier wie in manchen anderen Beziehungen
bisher nur beschränkte Wirkung erzielt hat und auch für die Zukunft
keine Aussichten auf allgemeine Bedeutung bietet, wit$ sich nicht be
streiten lassen. Das Interesse an der Sache ist in der Arbeiterschaft
selbst sehr verschieden. Ist auch an sich jeder Arbeiter der Möglich
keit, ohne eigene Schuld arbeitslos zu werden, nicht entrückt, so ist
doch die Verwirklichung dieser Gefahr in den einzelnen Berufen sehr
ungleich. Die Saisonarbeiter haben die Arbeitslosigkeit als eine regel
mäßig in bestimmten Zeiten wiederkehrende Gefahr zu fürchten und
sind deshalb viel mehr an einer^Versicherung interessiert, als die Arbeiter
der ständig zu betreibenden Berufe. Die ungelernten Arbeiter werden,
soviel sich erkennen läßt, im Verhältnis häufiger arbeitslos, als die
gelernten, und die Interessen beider Gruppen decken sich durchaus
nicht. Gerade die am meisten bedrohten Kreise sind aber wenig
leistungsfähig und deshalb allein kaum zur Durchführung einer lebens
fähigen Versicherung imstande. Für ihre Schwäche in den Beiträgen
der weniger bedrängten Kreise der Arbeiter einen Ausgleich zu suchen,
entspricht dem Grundgedanken der Versicherung, aber nicht dem In
teresse der letztgenannten Kreise selbst.
Die Frage der Kostendeckung ist ebenfalls nicht geklärt. Werden
auch wiederholt Staats- und Gemeindezuschüsse, Arbeitgeber- und Ar
beiterbeiträge befürwortet, so fehlt es doch auch nicht an ernsten Be
denken dagegen. Die Beitragslast allein den Arbeitern aufzuerlegen,
kann bedenklich sein, weil die Last immerhin recht fühlbar ist, zumal
sie noch zu anderen erzwungenen Versicherungslasten hinzutritt; es
hätte den Vorzug, daß das Gefühl der Selbstverantwortlichkeit bei den
Arbeitern nicht erlahmt, kann aber bei weniger einsichtigen Ar
beitern den Versuch liervorrufen, von den geleisteten Beiträgen nun
auch schließlich Nutzen zu ziehen. Aus dieser letzteren Besorgnis er
klären sich zum Teil die Vorschläge, die eine Rückzahlung der Bei
träge nach mehrjähriger Mitgliedschaft ohne Eintritt des Versicherungs
falles bezwecken.
Der Beitrag aus öffentlichen Mitteln wird namentlich mit Rück
sicht auf die geringe finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherten