Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
der erforderlichen Schärfe durchzuführen und in den lokalen Organen 
ein entsprechendes Interesse an der Verhinderung von Mißbräuchen 
wachzuhalten. 
Die volle Wahrung der Freizügigkeit jvon Ort zu Ort und von 
Beruf zu Beruf ohne Beeinträchtigung der Versicherungsansprüche würde 
bei der Arbeitslosenversicherung mehr als bei anderen Versicherungs 
arten auf zentralisierte Staatsorgane als Träger der Versicherung 
drängen. Denn gerade für den arbeitslos gewordenen Arbeiter ist der 
Versuch, durch einen Wechsel des Berufs oder Ortes eine andere Ar 
beitsgelegenheit zu finden, das nächstliegende Mittel, sich den Folgen 
der Arbeitslosigkeit zu entziehen, während der erkrankte oder ver 
letzte Arbeiter zunächst dazu keinen Anlaß hat und vielfach dazu 
auch gar nicht imstande ist. Je weiter aber der Kreis ist, den das 
Versicherungsorgan umspannt, desto mehr wachsen die Schwierigkeiten 
der Kontrolle. 
Die Höhe der Leistungen richtig zu bemessen, ist ebenfalls äußerst 
schwierig. Daß Verheiratete mit unerwachsenen Kindern ein höheres 
Arbeitslosengeld brauchen, als unverheiratete, trifft im allgemeinen zu, 
wenn es auch viele Ausnahmen gibt. Höhere Leistungen setzen an 
sich höhere Beiträge voraus. Der verheiratete Arbeiter, der mehrere 
noch nicht erwerbsfähige Kinder ernähren muß, hat aber in der Begel 
eine geringere Beitragsfähigkeit. Man müßte also unter Umständen 
für niedrigere Beiträge höhere Leistungen gewähren; das wird viel 
fach als ungerecht empfunden werden und ist nach den Grundsätzen 
einer rationellen Versicherung nicht ohne Bedenken. Bei freiwilligen 
Einrichtungen kann darin der Keim zum Auseinanderfallen des Ver 
sicherungsorganes liegen. Auch abgesehen davon sind der Schwierig 
keiten nicht wenige. Ein Arbeitslosengeld, das nur dem physischen 
Existenzminimum entspricht oder es noch nicht einmal erreicht, ist 
nicht geeignet, das im Eingang dieses Paragraphen bezeichnete Ziel, 
die Erhaltung der wirtschaftlichen Existenz, zu erreichen. Ein reich 
lich bemessenes, dem Verdienst normaler Zeiten entsprechendes Arbeits 
losengeld aber kann die Versicherten verführen, auf Erhaltung der vor 
handenen oder auf Erlangung einer neuen Arbeitsgelegenheit weniger be 
dacht zu sein, als den Interessen der Kasse entspric ht. Überdies führt 
es dazu, die ohnehin schwierige Grenzscheidung gegen die Kranken-, 
Unfall- und Invaliditätsversicherung noch mehr zu erschweren. Denn 
es ruft den Drang hervor, aus der Kranken-, Unfall- und Invaliden 
unterstützung in die günstigere Arbeitslosenunterstützung hinüberzu 
gleiten. Damit kommt ein bedenkliches Moment der Unsicherheit und 
Unlauterkeit in die Versicherung hinein. 
Alles das deutet schon auf den Umstand hin, der einer obligato 
rischen Arbeitslosigkeitsversicherung die größten Schwierigkeiten be
	        
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