Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

8 Kapitel. Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis. 
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vielfachen Schwankungen unterliegt und daß in schlechten Zeiten der 
Gewinnanteil ganz ausbleibt. Der Unternehmer muß sich mit Geduld 
und Nachsicht wappnen gegenüber den Enttäuschungen, die ihm durch 
Mißtrauen, Übelwollen und Undank bereitet werden können. Der 
Versuchung, das System durch Vermittlung von Geschäftsanteilen zur 
Abwälzung eines Teiles des Geschäftsrisikos auf die Arbeiter zu be 
nutzen, darf er nicht erliegen. Ohne die entsprechende persönliche Ge 
eignetheit beider Teile wird die Gewinnbeteiligung von vornherein aus 
sichtslos sein. Bei einem Teile der Arbeiter besteht schon deshalb eine 
Abneigung gegen das System, weil sie in dem nur in längeren Pausen 
ausgezahlten oder in Kassen angelegten und gesperrten Anteil eine 
Beinträchtigung ihrer Bewegungsfreiheit erblicken. Sind solche An 
schauungen auch vielfach übertrieben, so deuten sie doch auf eine 
ernste Schwierigkeit hin. In der Tat ist es nicht leicht, die 
freie Bewegung des Arbeiters von Ort zu Ort oder von Arbeitsstätte 
zu Arbeitsstätte beim Gewinnbeteiligungssystem voll zu erhalten. Es 
liegt nahe, daß der Unternehmer, der die Gewinnbeteiligung einführt, 
damit einen festen Stamm ständiger Arbeiter zu erreichen hofft und 
daß er in dieser Erwartung vielleicht bei Ausgestaltung der Einzel 
bestimmungen nicht sorgfältig genug alles vermeidet, was dem Arbeiter 
als Fessel erscheinen kann. Eine weitere Klippe besteht dann, wenn 
— wie es meist der Fall ist — nicht alle Arbeiter am Gewinne teil 
nehmen. Das kann aus sehr triftigen Gründen geschehen. Man will 
dadurch häufig den besonders erprobten und zuverlässigen Leuten 
eine bessere Stellung anweisen oder den Familienvätern den für sie 
dringend erwünschten Zuschuß verschaffen, ohne den regelmäßigen 
Lohnansatz erhöhen zu müssen. Aber die von dem System ausge 
schlossenen Arbeiter werden das nicht immer als berechtigt anerkennen 
und deshalb eine ungerechtfertige Benachteiligung darin erblicken. 
Sachliche Voraussetzungen müssen dazu kommen, wenn das System 
Erfolg haben soll. Je höher die Bedeutung der Leistung des einzelnen 
Arbeiters für den Gesamterfolg des Unternehmens ist, desto eher kann 
durch die engere Verknüpfung der Interessen des Arbeiters mit denen 
des Geschäfts eine günstige Wirkung auf dessen Gedeihen erzielt 
werden. In dieser Beziehung liegen aber die Verhältnisse durchaus 
verschieden, und deshalb kann das gleiche System nicht überall gleiche 
Wirkungen haben. 
Aus all’ dem folgt nicht, daß das Gewinnbeteiligungssystem ohne 
sozialpolitischen Wert ist. Es kann wohl dazu beitragen, nicht nur 
den Arbeitern besseres Jahreseinkommen zu verschaffen, sondern sie 
auch zu verständigem und wirtschaftlichem Verhalten erziehen und sie 
den Arbeitgebern näher bringen. Insbesondere kann — und darin ist 
ein besonderer Vorzug zu erblicken — das Gewinnbeteiligungssystem
	        
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