8 Kapitel. Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis.
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vielfachen Schwankungen unterliegt und daß in schlechten Zeiten der
Gewinnanteil ganz ausbleibt. Der Unternehmer muß sich mit Geduld
und Nachsicht wappnen gegenüber den Enttäuschungen, die ihm durch
Mißtrauen, Übelwollen und Undank bereitet werden können. Der
Versuchung, das System durch Vermittlung von Geschäftsanteilen zur
Abwälzung eines Teiles des Geschäftsrisikos auf die Arbeiter zu be
nutzen, darf er nicht erliegen. Ohne die entsprechende persönliche Ge
eignetheit beider Teile wird die Gewinnbeteiligung von vornherein aus
sichtslos sein. Bei einem Teile der Arbeiter besteht schon deshalb eine
Abneigung gegen das System, weil sie in dem nur in längeren Pausen
ausgezahlten oder in Kassen angelegten und gesperrten Anteil eine
Beinträchtigung ihrer Bewegungsfreiheit erblicken. Sind solche An
schauungen auch vielfach übertrieben, so deuten sie doch auf eine
ernste Schwierigkeit hin. In der Tat ist es nicht leicht, die
freie Bewegung des Arbeiters von Ort zu Ort oder von Arbeitsstätte
zu Arbeitsstätte beim Gewinnbeteiligungssystem voll zu erhalten. Es
liegt nahe, daß der Unternehmer, der die Gewinnbeteiligung einführt,
damit einen festen Stamm ständiger Arbeiter zu erreichen hofft und
daß er in dieser Erwartung vielleicht bei Ausgestaltung der Einzel
bestimmungen nicht sorgfältig genug alles vermeidet, was dem Arbeiter
als Fessel erscheinen kann. Eine weitere Klippe besteht dann, wenn
— wie es meist der Fall ist — nicht alle Arbeiter am Gewinne teil
nehmen. Das kann aus sehr triftigen Gründen geschehen. Man will
dadurch häufig den besonders erprobten und zuverlässigen Leuten
eine bessere Stellung anweisen oder den Familienvätern den für sie
dringend erwünschten Zuschuß verschaffen, ohne den regelmäßigen
Lohnansatz erhöhen zu müssen. Aber die von dem System ausge
schlossenen Arbeiter werden das nicht immer als berechtigt anerkennen
und deshalb eine ungerechtfertige Benachteiligung darin erblicken.
Sachliche Voraussetzungen müssen dazu kommen, wenn das System
Erfolg haben soll. Je höher die Bedeutung der Leistung des einzelnen
Arbeiters für den Gesamterfolg des Unternehmens ist, desto eher kann
durch die engere Verknüpfung der Interessen des Arbeiters mit denen
des Geschäfts eine günstige Wirkung auf dessen Gedeihen erzielt
werden. In dieser Beziehung liegen aber die Verhältnisse durchaus
verschieden, und deshalb kann das gleiche System nicht überall gleiche
Wirkungen haben.
Aus all’ dem folgt nicht, daß das Gewinnbeteiligungssystem ohne
sozialpolitischen Wert ist. Es kann wohl dazu beitragen, nicht nur
den Arbeitern besseres Jahreseinkommen zu verschaffen, sondern sie
auch zu verständigem und wirtschaftlichem Verhalten erziehen und sie
den Arbeitgebern näher bringen. Insbesondere kann — und darin ist
ein besonderer Vorzug zu erblicken — das Gewinnbeteiligungssystem