Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

8  Kapitel.  Einkommen  aus  dem  Arbeitsverhältnis.

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vielfachen  Schwankungen  unterliegt  und  daß  in  schlechten  Zeiten  der
Gewinnanteil  ganz  ausbleibt.  Der  Unternehmer  muß  sich  mit  Geduld
und  Nachsicht  wappnen  gegenüber  den  Enttäuschungen,  die  ihm  durch
Mißtrauen,  Übelwollen  und  Undank  bereitet  werden  können.  Der
Versuchung,  das  System  durch  Vermittlung  von  Geschäftsanteilen  zur
Abwälzung  eines  Teiles  des  Geschäftsrisikos  auf  die  Arbeiter  zu  benutzen, ­
  darf  er  nicht  erliegen.  Ohne  die  entsprechende  persönliche  Geeignetheit ­
  beider  Teile  wird  die  Gewinnbeteiligung  von  vornherein  aussichtslos ­
  sein.  Bei  einem  Teile  der  Arbeiter  besteht  schon  deshalb  eine
Abneigung  gegen  das  System,  weil  sie  in  dem  nur  in  längeren  Pausen
ausgezahlten  oder  in  Kassen  angelegten  und  gesperrten  Anteil  eine
Beinträchtigung  ihrer  Bewegungsfreiheit  erblicken.  Sind  solche  Anschauungen ­
  auch  vielfach  übertrieben,  so  deuten  sie  doch  auf  eine
ernste  Schwierigkeit  hin.  In  der  Tat  ist  es  nicht  leicht,  die
freie  Bewegung  des  Arbeiters  von  Ort  zu  Ort  oder  von  Arbeitsstätte
zu  Arbeitsstätte  beim  Gewinnbeteiligungssystem  voll  zu  erhalten.  Es
liegt  nahe,  daß  der  Unternehmer,  der  die  Gewinnbeteiligung  einführt,
damit  einen  festen  Stamm  ständiger  Arbeiter  zu  erreichen  hofft  und
daß  er  in  dieser  Erwartung  vielleicht  bei  Ausgestaltung  der  Einzelbestimmungen ­
  nicht  sorgfältig  genug  alles  vermeidet,  was  dem  Arbeiter
als  Fessel  erscheinen  kann.  Eine  weitere  Klippe  besteht  dann,  wenn
—  wie  es  meist  der  Fall  ist  —  nicht  alle  Arbeiter  am  Gewinne  teilnehmen. ­
  Das  kann  aus  sehr  triftigen  Gründen  geschehen.  Man  will
dadurch  häufig  den  besonders  erprobten  und  zuverlässigen  Leuten
eine  bessere  Stellung  anweisen  oder  den  Familienvätern  den  für  sie
dringend  erwünschten  Zuschuß  verschaffen,  ohne  den  regelmäßigen
Lohnansatz  erhöhen  zu  müssen.  Aber  die  von  dem  System  ausgeschlossenen ­
  Arbeiter  werden  das  nicht  immer  als  berechtigt  anerkennen
und  deshalb  eine  ungerechtfertige  Benachteiligung  darin  erblicken.
Sachliche  Voraussetzungen  müssen  dazu  kommen,  wenn  das  System
Erfolg  haben  soll.  Je  höher  die  Bedeutung  der  Leistung  des  einzelnen
Arbeiters  für  den  Gesamterfolg  des  Unternehmens  ist,  desto  eher  kann
durch  die  engere  Verknüpfung  der  Interessen  des  Arbeiters  mit  denen
des  Geschäfts  eine  günstige  Wirkung  auf  dessen  Gedeihen  erzielt
werden.  In  dieser  Beziehung  liegen  aber  die  Verhältnisse  durchaus
verschieden,  und  deshalb  kann  das  gleiche  System  nicht  überall  gleiche
Wirkungen  haben.
Aus  all’  dem  folgt  nicht,  daß  das  Gewinnbeteiligungssystem  ohne
sozialpolitischen  Wert  ist.  Es  kann  wohl  dazu  beitragen,  nicht  nur
den  Arbeitern  besseres  Jahreseinkommen  zu  verschaffen,  sondern  sie
auch  zu  verständigem  und  wirtschaftlichem  Verhalten  erziehen  und  sie
den  Arbeitgebern  näher  bringen.  Insbesondere  kann  —  und  darin  ist
ein  besonderer  Vorzug  zu  erblicken  —  das  Gewinnbeteiligungssystem
            
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