Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
§ 3. Verbreitung und Bedeutung der Gewerbegerichte. Die größte 
Zahl der Gewerbegerichte hat Deutschland aufzuweisen. Da vor Er 
laß des Gewerbegerichtsgesetzes in Deutschland nur wenige Gewerbe 
gerichte bestanden, gehört die Entwicklung fast ganz der allerneuesten 
Zeit an. Anfang 1894 bestanden in den außerpreußischen deutschen 
Staaten 79 Gewerbegerichte, am 1. Oktober 1895 in Preußen 181 Ge 
werbegerichte (einschl. Berggewerbegerichte). Dagegen bestanden in: 
Gewerbegerichte nach 
Gewerbegerichte 
Maßgabe des Reichs- 
auf Grund der 
Landesgesetze 
lnnungsschieds- 
Bundesstaaten 
ge werbegerichts- 
gesetzes 
gerichte 
1901 
| 1902 
1901 
1902 
1901 
1902 
Preußen 
184 
214 
10 
10 
314 
318 
Bayern 
29 
34 
— 
— 
13 
14 
Sachsen 
22 
25 
5 
5 
39 
37 
Württemberg .... 
21 
22 
— 
— 
— 
— 
Im übrigen Deutschland 
57 
59 
9 
9 
49 
44 
zusammen 
313 
354 
24 
24 
415 
413 
dagegen 1900 
300 
— 
27 
— 
427 
— 
Der Erledigung gewerblicher Streitigkeiten dienten also im ganzen 
— abgesehen von den Gemeindevorstehern — 1900: 754, 1901: 752 
und 1902: 791 fachgerichtliche Organe. Von den eigentlichen — 352 
— Gewerbegerichten (1902) nach Maßgabe der Reichsgesetzgebung 
waren 272 für einzelne Gemeindebezirke oder Teile davon — davon 
171 für Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern — errichtet, 30 für 
Bezirke mehrerer Gemeinden und 51 für Bezirke weiterer Kommunal 
verbände. Anhängig wurden bei den Gewerbegerichten 1902: 85 504 
und 1901: 70 227 Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern 
(1900: 70209, 1896: 68638) und 1902: 411 und 1901: 274 Streitig 
keiten zwischen Arbeitern desselben Arbeitgebers (1900: 406, 1896: 
160). Erledigt wurden durch: 
Art der Erledigung 
1902 
1901 
1900 
1896 
1893 
Vergleich 
38888 
29475 
29579 
30798 
14865 
Verzicht 
4181 
460 
393 
428 
374 
Zurücknahme der Klage . . . 
? 
14988 
16155 
16057 
6346 
Anerkenntnis 
1600 
976 
998 
775 
727 
Versäumnisurtei) 
8200 
5780 
5540 
5207 
3766 
Andere Endurteile 
15332 
14355 
13203 
14291 
8579 
Gegen Endurteile der GeAverbegerichte wurde 1902 in 389, 1901 
in 292 und 1900 in 215 Fällen Berufung eingelegt. Das Verfahren 
dauerte 1902 bei den durch Endurteil erledigten Streitigkeiten ein 
schließlich verschiedener Fälle aus dem Vorjahre 
weniger als 1 Woche in 4728 Fällen 
mehr als 1 bis weniger als 2 Wochen . „ 5033 „
	        
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