240
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
§ 3. Verbreitung und Bedeutung der Gewerbegerichte. Die größte
Zahl der Gewerbegerichte hat Deutschland aufzuweisen. Da vor Er
laß des Gewerbegerichtsgesetzes in Deutschland nur wenige Gewerbe
gerichte bestanden, gehört die Entwicklung fast ganz der allerneuesten
Zeit an. Anfang 1894 bestanden in den außerpreußischen deutschen
Staaten 79 Gewerbegerichte, am 1. Oktober 1895 in Preußen 181 Ge
werbegerichte (einschl. Berggewerbegerichte). Dagegen bestanden in:
Gewerbegerichte nach
Gewerbegerichte
Maßgabe des Reichs-
auf Grund der
Landesgesetze
lnnungsschieds-
Bundesstaaten
ge werbegerichts-
gesetzes
gerichte
1901
| 1902
1901
1902
1901
1902
Preußen
184
214
10
10
314
318
Bayern
29
34
—
—
13
14
Sachsen
22
25
5
5
39
37
Württemberg ....
21
22
—
—
—
—
Im übrigen Deutschland
57
59
9
9
49
44
zusammen
313
354
24
24
415
413
dagegen 1900
300
—
27
—
427
—
Der Erledigung gewerblicher Streitigkeiten dienten also im ganzen
— abgesehen von den Gemeindevorstehern — 1900: 754, 1901: 752
und 1902: 791 fachgerichtliche Organe. Von den eigentlichen — 352
— Gewerbegerichten (1902) nach Maßgabe der Reichsgesetzgebung
waren 272 für einzelne Gemeindebezirke oder Teile davon — davon
171 für Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern — errichtet, 30 für
Bezirke mehrerer Gemeinden und 51 für Bezirke weiterer Kommunal
verbände. Anhängig wurden bei den Gewerbegerichten 1902: 85 504
und 1901: 70 227 Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern
(1900: 70209, 1896: 68638) und 1902: 411 und 1901: 274 Streitig
keiten zwischen Arbeitern desselben Arbeitgebers (1900: 406, 1896:
160). Erledigt wurden durch:
Art der Erledigung
1902
1901
1900
1896
1893
Vergleich
38888
29475
29579
30798
14865
Verzicht
4181
460
393
428
374
Zurücknahme der Klage . . .
?
14988
16155
16057
6346
Anerkenntnis
1600
976
998
775
727
Versäumnisurtei)
8200
5780
5540
5207
3766
Andere Endurteile
15332
14355
13203
14291
8579
Gegen Endurteile der GeAverbegerichte wurde 1902 in 389, 1901
in 292 und 1900 in 215 Fällen Berufung eingelegt. Das Verfahren
dauerte 1902 bei den durch Endurteil erledigten Streitigkeiten ein
schließlich verschiedener Fälle aus dem Vorjahre
weniger als 1 Woche in 4728 Fällen
mehr als 1 bis weniger als 2 Wochen . „ 5033 „