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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
Im ganzen läßt die belgische Entwicklung einen ständigen Fort
schritt erkennen.
In Österreich sind in 14 Städten Gewerbegerichte vorhanden,
wobei in verschiedenen Städten beruflich getrennte Gewerbegerichte
vorhanden sind. Die Tätigkeit hat sich in den letzten Jahren be
trächtlich gehoben. Es wurden bei den Gewerbegerichten Klagen:
1900
1899
1898
vorgebracht
18 028
11389
2 944
davon durch Arbeiter
17199
10996
2792
„ „ Arbeitgeber
506
186
48
Die Klagen betrafen 1898 etwa zu 3 /4 Lohn Verhältnisse; aber 1899
und 1900 sind die Klagen wegen sonstiger Arbeitsbedingungen (8217
und 12600 Fälle) viel zahlreicher gewesen als die wegen Lohnfragen
(3678 und 6144). Die Erledigung durch Vergleich ist in den Jahren
1899 und 1900 an die erste Stelle gerückt (4323 und 6647 Fälle); durch
Endurteil wurden 2075 und 3886, durch Anerkenntnis 1297 und 2070
und auf sonstige Weise 3579 und 4873 Fälle erledigt.
In Italien hat die Einrichtung keine besonderen Erfolge zu erzielen
vermocht. Zwar wurden 1899 im ganzen 86 Gewerbegerichte gezählt,
aber nur 3 davon hatten ihre regelmäßigen Funktionen begonnen.
Die Einrichtung besonderer Fachgerichte für die Rechtsstreitig -
keiten aus dem Arbeitsverhältnis ist in ihrer jetzigen Gestalt für
Deutschland wie für verschiedene andere Länder eine Neuerung von
großer praktischer und prinzipieller Tragweite. In praktischer Be
ziehung liegt ihre Bedeutung vor allem darin, daß sie die meist nicht
sehr tiefgreifenden Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem gewerblichen
Arbeitsverhältnis so häufig ergeben, vor ein fachmännisches Forum
gebracht hat, das vor allen Dingen an einer gütlichen Beilegung
interessiert und dazu auch besonders befähigt ist, sofern seine Mit
glieder als wirkliche Vertrauensmänner beider Parteien gelten können.
So wertvoll es ist, daß dadurch auch die schnelle und billige Er
ledigung der Streitigkeiten erleichtert ist, so tritt doch diese Seite
der Sache zurück hinter der wirksamen Beförderung friedlichen Aus
gleichs. Darin liegt eine versöhnende, die zu Tage getretenen Gegen
sätze abschwächende und zum Teil ausgleichende Arbeit, die in sozial
politischer Beziehung sehr bedeutungsvoll ist. Gleichwohl ist der
Einführung von Gewerbegerichten verschiedentlich Mißtrauen und
Abneigung entgegengetreten, und auch jetzt ist beides noch gelegent
lich zu beobachten. Der hierbei maßgebende Gesichtspunkt ist —
namentlich in Deutschland — die Besorgnis, daß auch diese Ein
richtung vielfach von der sozialdemokratischen Partei als Stütze ihrer
agitatorischen Arbeit benutzt werden könne, daß mindestens die in
kürzeren Perioden sich wiederholenden Wahlen der Beisitzer eine gern