Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

11. Kapitel. Beeinflussung der Arbeitsbedingungen durch Koalitionen. 245 
richtigen Standpunkt zu den Gewerbegerichtswahlen finden werden. Sie 
werden einsehen, daß nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten poli 
tischen Partei, sondern die Sachkunde, Einsicht und der Gerechtig 
keitssinn der zur Mitwirkung zu berufenden Personen die Gewähr für 
gerechte Würdigung und Entscheidung der Rechtsstreitigkeiten aus 
dem Arbeitsverhältnis bietet. 
11. Kapitel. Beeinflussung der Arbeitsbedingungen durch 
Koalitionen. 
§ 1. Bedeutung, Entwicklung und Stand des Koalitionsrechtes. Die 
Vereinbarung der Arbeitsbedingungen erfolgt beim freien Arbeits 
vertrag nach dem zugrunde liegenden Gedanken zwischen dem Arbeit 
geber und jedem einzelnen seiner Arbeiter. Aber mehrfach hat sich 
schon gezeigt, daß dieser Gedanke manche Einschränkungen aus prak 
tischen Rücksichten erleiden muß. Es läßt sich nicht durchführen, 
mit jedem Arbeiter in allen Einzelheiten besondere Vereinbarungen zu 
treffen. In zahlreichen Beziehungen müssen für alle Arbeiter des Be 
triebes die gleichen Grundsätze gelten. Gerade dadurch aber gewinnt 
die Ausgestaltung dieser Grundsätze für alle beteiligten Arbeiter eine 
besondere und große Bedeutung, und daraus erklärt sich ohne weiteres 
das Streben der Arbeiter, als Gesamtheit auf die Gestaltung der Arbeits 
bedingungen — oder der Arbeitsordnung, wo diese die Bedingungen 
feststellt — Einfluß zn gewinnen. Dies Streben kann nicht auf den 
einzelnen Betrieb beschränkt werden. In gleichartigen Betrieben 
kehren auch viele gleichartige Verhältnisse wieder, und es ist erklär 
lich, daß eine Übereinstimmung der hierfür maßgebenden Grundsätze 
angestrebt wird, und daß den Arbeitern auch hierfür ein gemeinsames 
Handeln nahe liegt. Dazu kommt, daß für die Gestaltung der Arbeits 
bedingungen in wichtigen Punkten die Gesetzgebung Richtschnuren 
zieht. Auch auf deren Beeinflussung richtet sich das Streben der 
Arbeiter, das wiederum oft in gemeinsamen Maßregeln seinen Ausdruck 
findet. Das Zusammenschließen der Arbeiter zum Zwecke gemein 
samer unmittelbarer oder mittelbarer Beeinflussung der Arbeitsbedin 
gungen wird als Koalition der Arbeiter bezeichnet. Ihr steht gegen 
über die Koalition der Unternehmer, die ebenfalls ihr Interesse oft 
auf dem Wege gemeinsamer Maßnahmen zur unmittelbaren oder mittel 
baren Beeinflussung der Arbeitsbedingungen besser gewahrt sehen. 
Das Recht, sich beliebig behufs unmittelbarer oder mittelbarer Beein 
flussung der Arbeitsbedingungen zusammenzuschließen, ist der Inhalt 
der Koalitionsfreiheit. 
Die Koalitionsfreiheit der Arbeiter und Unternehmer gilt fast in 
allen Kulturstaaten heute als die notwendige Ergänzung der Gründung 
des Arbeitsverhältnisses auf den freien Arbeitsvertrag und als die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.