Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

11. Kapitel. Beeinflussung der Arbeitsbedingungen durch Koalitionen. 247 
Aber es ist nicht zu leugnen, daß sie für den Arbeiter in der Eegel 
noch unentbehrlicher ist als für die Unternehmer, weil die wirtschaft 
liche Kraft beider Gruppen ungleich ist. In der Regel ist die Zahl 
der Unternehmer erheblich kleiner als die der von ihnen beschäftigten 
Arbeiter. Die kleinere Zahl der Unternehmer kann sich über ein ge 
meinsames Vorgehen auch ohne eine nach außen hervortretende Vereini 
gung an und für sich leichter verständigen, als die viel größere Zahl 
der Arbeiter. Auch sind die Arbeiter vielfach bei Abschluß des Arbeits 
vertrages trotz ihrer rechtlichen Gleichstellung mit den Unternehmern 
tatsächlich in einer gewissen Zwangslage, weil sie ihre einzige Er 
werbsquelle, die Verwertung ihrer Arbeitskraft, nicht ungenutzt lassen 
können. Da im wirtschaftlichen Leben ganz naturgemäß jede Partei 
ihre Interessen zu wahren bestrebt ist, kann es auf diese Weise dazu 
kommen, daß die Arbeitsbedingungen manchen berechtigten Wunsch 
der Arbeiter nicht berücksichtigen. Das kann sich wegen der schwä 
cheren Stellung der Arbeiter ohne jeden bösen Willen der Unternehmer 
einstellen, namentlich dann, wenn die einzelnen Arbeiter auf sich ge 
stellt sind. Durch den Zusammenschluß der Arbeiter wird ihr Einfluß 
gesteigert, und sie können so der Vernachlässigung berechtigter Arbeiter 
interessen wirksamer entgegenarbeiten. Aus dem Gesagten ergibt sich 
auch, daß die Verweigerung des Koalitionsrechtes für beide Teile tat 
sächlich die Arbeiter härter treffen müßte, als die Arbeitgeber. Daß es 
vollends ungerecht wäre, den Arbeitern das Koalitionsrecht vorzuent 
halten, es aber den Unternehmern zu gewähren, versteht sich von selbst. 
Daß die Koalitionsfreiheit wie jede Freiheit mißbraucht werden 
kann, und daß auch ihr nach dem formalen Recht zulässiger Gebrauch 
unter Umständen tatsächliche Nachteile zur Folge hat, ist durch die 
Erfahrung erwiesen. Ebenso aber steht auch fest, daß der tatsäch 
liche Zusammenschluß gleich interessierter Arbeitgeber und Arbeit 
nehmer bei dem heutigen Stande des Verkehrs- und Bildungswesens 
nicht mehr verhindert werden kann. Ein Verbot der Koalitionen 
würde diese nicht hindern, aber sie auf den Weg geheimer Verbin 
dungen drängen, und diese sind, wie die Geschichte der Arbeiter 
bewegung deutlich genug gezeigt hat, viel eher geneigt, auf gewalt 
tätiges Vorgehen abzugleiten, und deshalb viel gefährlicher, als die 
auf gesetzlichem Boden und darum vor der Öffentlichkeit sich voll 
ziehenden Koalitionen. Es ist immer der Grundsatz verständiger Politik 
gewesen, Erscheinungen, die sich nach der Lagerung aller Verhältnisse 
nicht verhindern lassen, weil sie einem wirklichen Bedürfnis ent 
sprechen, durch die Gesetzgebung anzuerkennen und dadurch auf 
einen geordneten, der öffentlichen Kontrolle zugänglichen und die Be 
kämpfung des Mißbrauches ermöglichenden Weg zu leiten und sie so 
ihrer sonst vorhandenen Nachteile möglichst zu entkleiden. Diese Er
	        
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