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Zweites Buch. Die Gegner.
3. Schließlich hat vor nicht langer Zeit ein großer belgischer
Industrieller, Solvay, einen Plan „sozialer Buchungen“ (comptabilisme
social) verteidigt, indem er ebenfalls die Abschaffung des Metall
geldes und die Einführung eines vervollkommneten Zahlungssystems
vorschlägt. Aber auch hier ist die Analogie mit dem System
Peoudhon’s mehr scheinbar als wirklich.
Was Solvay vorschlägt, ist die Ersetzung des Metallgeldes
nicht durch Banknoten, sondern durch ein System von Schecks und
Umbuchungen. Sein Projekt beruht auf der modernen Praxis der
„Clearing-Houses’“ oder Verrechnungsstellen. In seinen Augen würde
es möglich sein, dieses System so auszubreiten, daß der Gebrauch
des Geldes überhaupt unnötig wird. Der Staat würde jedem „Ver-
rechner“ (Comptabiliste) ein Scheckbuch über eine gemäß seines be
weglichen oder unbeweglichen Vermögens verschieden hohe Summe
ausfolgen. Dieses Buch hat zwei Rubriken, eine für die Eintragungen
der Einnahmen, die andere für die der Auszahlungen. „Im Falle
des Verkaufs eines Gegenstandes würde sich die Zahlung einer
Schuld wie folgt vollziehen: der Käufer muß das Scheckbuch des
Verkäufers in der Rubrik der Einkünfte lochen, während dieser
letztere das Scheckbuch des Käufers in der Kolonne Ausgabe locht.“
Wenn das Buch einmal bis zum vollen Betrage der anfänglichen
Summe gelocht ist, wird es dem Staatsbureau wieder zugestellt, wo
alle Eintragungen dieses Buches auf das Konto der betreffenden
Person übertragen werden, „so daß man stets mit einer genügenden
Genauigkeit die Gesamtsumme der Ausgaben und Einnahmen eines
jeden kennt“ 1 ).
Dienste jeder Art beständig an den Kassen der Bank gegen Austausohbons aus
tauschbar“ (Eßsume de la question sociale, S. 41). Dieser Paragraph recht
fertigt die Auslegung Coüecelle-Sbnbuil’s (Traite des operations deBanque,
9. Ausgabe 1899, S. 470; 1. Ausg. 1852), wie auch die von Ott, in seinem Traite
d’Economie Sociale (1851), — wo sich jedoch die beste Analyse und die beste
Kritik der Auffassung Pkoudhon’s findet. Wir glauben aber, daß dieser Paragraph
nur auf ein einfaches Versehen Pboudhon’s zurückzuführen ist. Denn außer der
formellen Verwerfung des Gedankens Mazbl’s findet man ihn auch in keinem
anderen Entwürfe und besonders auch nicht in dem Entwürfe der Banque du Peuple,
und es scheint uns in Widerspruch zu der wiederholten Behauptung Pboudhon’s zu
stehen, daß die Bons einzig gegen „verkaufte und abgelieferte“ Erzeugnisse erteilt
werden dürfen, wie auch mit anderen Paragraphen des Entwurfes, so z. B. mit dem
§ 30 über Konsignations-Käufe und -Verkäufe. Auch steht er in Widerspruch mit
dem Gedanken, daß die Diskontierung von Handelswechseln die erste und wesent
liche Operation der Bank ist. — Unserer Auffassung nach liegt daher eine irrtüm
liche Auslegung vor, wenn Dibhl in seinem Werk über Peoudhon (P.-J. Peoudhon,
Seine Lehre und sein Leben, Bd. II, S. 183) glaubt, daß die Banque d’Bchange
Bons gegen jede hergestellte Ware ausgeben sollte, ohne sich darum zu kümmern,
ob sie verkauft ist oder nicht.
] ) Annales de l’Institut Solvay, Bd. I, S. 19.