11. Kapitel. Beeinflussung der Arbeitsbedingungen durch Koalitionen. 287
1902 1901 1900
Aufrechterhaltung der bisherigen Arbeitszeit . . 10 mal 12 mal 12 mal
Verkürzung der bisherigen Arbeitszeit .... 160 „ 146 „ 345 „
Sonstige Fragen der Arbeitszeit 52 „ 91 „ 156 „
Wiederanstellung entlassener Arbeiter 141 „ 147 „ 188 „
Entlassung bezw. Nichteinstellung von Arbeitern 48 „ 70 „ 56 „
Entlassung von Vorgesetzten 14 „ 22 „ 37 „
Anerkennung von Arbeiterausschüssen 34 „ 51 „ 64 „
Einführung, Erhaltung oder Abänderung' von Lohn
tarifen (gemeinsam festgestellten) 89 „ 57 „ 57 „
Bessere Behandlung 16 „ 19 „ 22 „
Freigabe des 1. Mai 8 „ 12 „ 36 „
Die Mannigfaltigkeit der Ursachen zeigt, wie sehr sich die Ar
beiter daran gewöhnt haben, sich behufs Durchsetzungdhrer Forderungen
zum Zwecke des Kampfes zu koalieren. Das starke Vorwiegen der
Lohnfragen erklärt sich ohne weiteres aus der entscheidenden Be
deutung des Lohnes für die ganze Lebenslage und Lebenshaltung der
heutigen Arbeiter; in ihrer weitaus überwiegenden Mehrzahl haben
sie ja eine andere Einkommenquelle überhaupt nicht.
Diese Gewöhnung und ein gewisses Solidaritätsgefühl führt auch
dazu, daß bisweilen Arbeiter sich zu Ausständen veranlaßt sehen, um
die an anderen Orten oder in anderen Berufen streikenden Arbeiter
zu unterstützen. Das sind die „Sympathiestreiks“; bei den Unter
nehmern finden sich ähnliche Vorgänge. Derartige Unterstützungs
koalitionen sind in allen Ländern vorgekommen, namentlich da,
wo die Arbeiter in großen Organisationen zusammengefaßt sind. Ge
rade die großen Organisationen haben freilich damit oft recht trübe
Erfahrungen gemacht, und da überdies diese Anwendungsart der Aus
stände den an sich unbeteiligten Arbeitern große Opfer zumutet und
die Mittel der Organisationen stark in Anspruch nimmt, so sind die
Sympathiestreiks in unserer Zeit im ganzen seltener geworden.
Nicht nur zur Beeinflussung der Arbeitsbedingungen, sondern auch
aus rein politischen Motiven sind schließlich Ausstände in Form von
„Generalstreiks“ vorgekommen. Der Grundgedanke ist dabei, mög
lichst alle Arbeiter oder doch einen sehr großen Teil der Arbeiterschaft
eines Landes oder Bezirks zum Niederlegen der Arbeit zu veranlassen, um
dadurch einen Druck auf die gesetzgebenden Gewalten im Sinne bestimmter
«politischer Forderungen auszuüben. So wurde — um einige Beispiele
anzuführen — am 15. April 1902 in Belgien von der sozialdemokra
tischen Parteileitung der Generalstreik proklamiert, um das allge
meine Wahlrecht zu erzwingen. Die Zahl der Beteiligten stellte sich
bald auf über 300000. Aus Mangel an Mitteln wurde der General
streik aber nach einer Woche wieder eingestellt. In Schweden wurde
am 15. Mai 1902 ebenfalls ein Generalstreik behufs Erzwingung des