Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

allgemeinen  Wahlrechts  proklamiert,  der  nach  3  Tagen  beendet  wurde.
Beteiligt  hatten  sich  150000  Arbeiter.  Auch  in  Deutschland  fehlt  es
im  sozialdemokratischen  Lager  nicht  an  Stimmen,  die  den  Generalstreik ­
  als  politisches  Kampfmittel  empfehlen;  sie  begegnen  aber  im
eigenen  Parteikreise  manchem  Widerspruch,  weil  die  geringe  wirtschaftliche ­
  Widerstandsfähigkeit  einen  Erfolg  in  der  Regel  nicht  erwarten ­
  lasse.  In  der  Tat  ist  nicht  zu  erwarten,  daß  ein  solcher
Streik  längere  Zeit  durchgeführt  werden  kann.  Die  Mittel  gehen  zu
bald  aus.  Dabei  besteht  in  politischer  Beziehung  die  Gefahr,  daß  die
politische  Demonstration,  die  mit  dem  Generalstreik  beabsichtigt  ist,
in  gewalttätige  Formen  übergleitet,  die  dann  ein  gewaltsames  Niederwerfen ­
  der  Bewegung  rechtfertigen.  Der  dabei  am  meisten  betroffene
Teil  sind  der  Natur  der  Sache  nach  die  breiten  Schichten  der  wirtschaftlich ­
  schwachen  und  schwächsten  Arbeiter.  Schon  deshalb  ist
vom  Standpunkt  der  Sozialpolitik  aus  der  Generalstreik  zu  politischen
Zwecken  zu  verwerfen.  Überdies  handelt  es  sich  dabei  um  eine  mißbräuchliche ­
  Anwendung  des  zu  sozialpolitischen  Zwecken  gewährten  Koalitionsrechtes, ­
  und  ein  häufigeres  Vorkommen  des  Mißbrauchs  würde
—  namentlich  wenn  gewalttätige  Ausschreitungen  dabei  nicht  vermieden ­
  werden  —  das  Koalitionsrecht  selbt  gefährden  können.  Nur
unter  diesem  Gesichtspunkt  verdient  überhaupt  der  einem  ganz  anderen
Gebiete  angehörige  Generalstreik  in  einer  sozialpolitischen  Abhandlung ­
  Erwähnung.
Die  Anlässe  zu  Arbeitsstreitigkeiten  lassen  deutlich  erkennen,
daß  sich  nach  dem  verfolgten  Zweck  zwei  Gruppen  von  einander
scheiden.  Sie  werden  zutreffend  als  Angriffs-  und  Abwehrausstände
und  -Aussperrungen  bezeichnet.  Den  Charakter  des  Angriffs  hat  die
Koalition,  wenn  die  Koalierten  eine  Umgestaltung  der  Arbeitsbedingungen ­
  zu  ihren  Gunsten  durchsetzen  wollen,  den  der  Abwehr,
wenn  sie  eine  zu  ihren  Ungunsten  geplante  Verschlechterung  der
Arbeitsbedingungen  verhindern,  also  den  bestehenden  Zustand  aufrechterhalten ­
  wollen.  Es  kommt  nicht  selten  vor,  daß  in  derselben
Arbeitsstreitigkeit  beide  Arten  vertreten  sind;  denn  dem  Angriffsstreik ­
  der  Arbeiter  wird  oft  eine  Abwehraussperrung  der  Unternehmer
und  der  —  freilich  viel  selteneren  —  Angriffsaussperrung  der  Unternehmer ­
  ein  Abwehrausstand  entgegengesetzt.  Diese  Unterscheidung
hat  namentlich  für  die  Streitigkeiten  über  Lohn-  und  Arbeitszeitfragen ­
  eine  Bedeutung.  In  den  letzten  Jahren  überwiegen  nach  den
oben  mitgeteilten  Ziffern  die  Angriffsausstände  aus  Anlaß  der  erwähnten ­
  beiden  Fragen  durchaus,  und  auch  sonst  ist  das  die  Regel,
weil  die  Arbeiter  bestrebt  sind,  eine  Steigerung  der  Löhne  und  eine
Verkürzung  der  Arbeitszeit  herbeizuführen.  Besonderen  Anlaß,  mit
Angriffsausständen  ihr  Streben  zu  unterstützen,  haben  die  Arbeiter
            
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