Metadata: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
allgemeinen Wahlrechts proklamiert, der nach 3 Tagen beendet wurde. 
Beteiligt hatten sich 150000 Arbeiter. Auch in Deutschland fehlt es 
im sozialdemokratischen Lager nicht an Stimmen, die den General 
streik als politisches Kampfmittel empfehlen; sie begegnen aber im 
eigenen Parteikreise manchem Widerspruch, weil die geringe wirt 
schaftliche Widerstandsfähigkeit einen Erfolg in der Regel nicht er 
warten lasse. In der Tat ist nicht zu erwarten, daß ein solcher 
Streik längere Zeit durchgeführt werden kann. Die Mittel gehen zu 
bald aus. Dabei besteht in politischer Beziehung die Gefahr, daß die 
politische Demonstration, die mit dem Generalstreik beabsichtigt ist, 
in gewalttätige Formen übergleitet, die dann ein gewaltsames Nieder 
werfen der Bewegung rechtfertigen. Der dabei am meisten betroffene 
Teil sind der Natur der Sache nach die breiten Schichten der wirt 
schaftlich schwachen und schwächsten Arbeiter. Schon deshalb ist 
vom Standpunkt der Sozialpolitik aus der Generalstreik zu politischen 
Zwecken zu verwerfen. Überdies handelt es sich dabei um eine miß 
bräuchliche Anwendung des zu sozialpolitischen Zwecken gewährten Koa 
litionsrechtes, und ein häufigeres Vorkommen des Mißbrauchs würde 
— namentlich wenn gewalttätige Ausschreitungen dabei nicht ver 
mieden werden — das Koalitionsrecht selbt gefährden können. Nur 
unter diesem Gesichtspunkt verdient überhaupt der einem ganz anderen 
Gebiete angehörige Generalstreik in einer sozialpolitischen Abhand 
lung Erwähnung. 
Die Anlässe zu Arbeitsstreitigkeiten lassen deutlich erkennen, 
daß sich nach dem verfolgten Zweck zwei Gruppen von einander 
scheiden. Sie werden zutreffend als Angriffs- und Abwehrausstände 
und -Aussperrungen bezeichnet. Den Charakter des Angriffs hat die 
Koalition, wenn die Koalierten eine Umgestaltung der Arbeits 
bedingungen zu ihren Gunsten durchsetzen wollen, den der Abwehr, 
wenn sie eine zu ihren Ungunsten geplante Verschlechterung der 
Arbeitsbedingungen verhindern, also den bestehenden Zustand auf 
rechterhalten wollen. Es kommt nicht selten vor, daß in derselben 
Arbeitsstreitigkeit beide Arten vertreten sind; denn dem Angriffs 
streik der Arbeiter wird oft eine Abwehraussperrung der Unternehmer 
und der — freilich viel selteneren — Angriffsaussperrung der Unter 
nehmer ein Abwehrausstand entgegengesetzt. Diese Unterscheidung 
hat namentlich für die Streitigkeiten über Lohn- und Arbeitszeit 
fragen eine Bedeutung. In den letzten Jahren überwiegen nach den 
oben mitgeteilten Ziffern die Angriffsausstände aus Anlaß der er 
wähnten beiden Fragen durchaus, und auch sonst ist das die Regel, 
weil die Arbeiter bestrebt sind, eine Steigerung der Löhne und eine 
Verkürzung der Arbeitszeit herbeizuführen. Besonderen Anlaß, mit 
Angriffsausständen ihr Streben zu unterstützen, haben die Arbeiter
	        
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