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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
ist, von dem reinen Umlage verfahren allmählich zu einer Kapital
deckung der Verpflichtungen der Versicherungsorgane überzuleiten.
Für die Tiefbauberufsgenossenschaft war von vornherein ein Kapital
deckungssystem vorgesehen derart, daß die nach Ablauf jedes Rech
nungsjahres zu berechnenden und einzuziehenden Beiträge den Kapi
talwert der im abgelaufenen Rechnungsjahr der Berufsgenossenschaft
zur Last gefallenen Renten — außerdem natürlich Verwaltungs
kosten usw. — decken. In den Unfallversicherungsanstalten, wie sie
bei den 12 Hochbauberufsgenossenschaften und in der Tiefbaube
rufsgenossenschaft für die Regiebauten bestehen, wird bei Bauar
beiten von mindestens 6 tägiger Dauer der Kapitalwert der durch
schnittlich zu erwartenden Unfälle von den Unternehmern gegen feste,
im voraus bemessene Prämien nach Maßgabe eines alle 3 Jahre zu
erneuernden Prämientarifes aufgebracht. Ebenso, jedoch mit 5 jähriger
Feststellungsperiode, wird bei der Versicherungsanstalt, die für den
Kleinbetrieb der Seeschiffahrt usw. in der Seeberufsgenossenschaft
besteht, verfahren.
Auf weitere Einzelheiten kann hier verzichtet werden, da es nur
darauf ankommt, die wichtigsten Grundlagen und Grundsätze der
obligatorischen Unfallversicherung darzulegen. Die tatsächliche Aus
dehnung dieser Versicherung ist am größten in Österreich und
Deutschland.
Die österreichische Unfallversicherung umfaßte 1890: 893324 und
1901: 1 725582 Versicherte in gewerblichen Betrieben mit einer Lohn
summe von 470,52 und 1188,76 Millionen Kronen, und 338494 (1890)
und 804 596 (1901) Versicherte in landwirtschaftlichen Motorenbetrieben
mit 3,36 und 1 o,54 Millionen Kronen Lohnsumme. Im ganzen waren
1890: 1231818 Personen mit 473,88 Millionen Kronen Lohnsumme und
1901: 2530178 Personen mit 1199,30 Millionen Kronen Lohnsumme
versichert. Entschädigt wurden 1901: 995 Unfälle mit tödlichem Aus
gang, 6334 Unfälle mit dauernder und 16805 Unfälle mit vorüber
gehender Erwerbsunfähigkeit, während 57 471 Unfälle in den ersten
4 Wochen erledigt waren, also nur die Krankenkassen belasteten.
Dauernde Renten wurden 1901 zuerkannt an:
775 Witwen im Durchschnittsbetrage von 191,01 Kr. jährlich
1480 Kinder „ „ „ 119,96 „ „
54 Aszendenten „ „ ,, 151,50 ,, „
408 dauernd ganz erwerbsunfähige Verletzte im Durchschnittsbetr. von 859,42 Kr. jährl.
1 1 ö „ A* A’ r „ „ „ „ 456,(3 „ „
536 „ 7® A* » „ „ v n 330,14 „ „
1030 „ 2 A»-7° X „ „ „ „ 233,49 „ „
7515 „ über0—^/o „ „ „ „ 92,67 „ „
Im ganzen liefen Ende 1.901: 55 710 dauernde Renten mit einem
Jahresbetrage von 9555 574 Kronen. Davon kamen: